Abrechnung für Erstellung eines Schiedsspruchs

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
esmiralda
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#1

11.01.2011, 11:12

Hallo ihr alle...

mein Chef hat einen Schiedsspruch gefertigt und ich hab mal gar keine Ahnung wie das abgerechnet wird. Hab hier leider auch nichts dazu gefunden... Streitwert hab ich... kann mir jemand helfen???
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tweetyS
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#2

11.01.2011, 11:19

Meinst Du den Schiedsspruch in einem Schlichtungsverfahren, oder? Dann schau mal im Schlichtungsgesetz Deines Bundeslandes. Ich meine, es gibt da verschiedene. In Ba-Wü müssten es incl. MWSt. € 154,70 sein, wenn ich das richtig im Kopf habe. (Habe gerade Urlaub.) Auf den Streitwert kommt es bei uns (Ba-Wü) nicht an.
esmiralda
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#3

11.01.2011, 11:25

Sehr vorbildlich dich in deinem Urlaub im Foreno rumzutreiben :shock: :wink:

Ich meine ein anwaltliches Schiedsgutachterverfahren nach § 18 ARB. Wir haben einen Schiedsspruch in einer Angelegenheit betreffend Versicherung und VN (Deckungsschutz für Beweisverfahren) gefertigt. Wie gesagt Streitwert wurde von der Versicherung in Abstimmung mit uns angegeben.
esmiralda
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#4

11.01.2011, 14:37

Keiner ne idee???
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tweetyS
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#5

11.01.2011, 14:44

Danke für Dein Lob ;-)) Aber leider kenne ich mich mit dem anwaltlichen Schiedsgutachterverfahren gar nicht aus.
esmiralda
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#6

11.01.2011, 14:56

Danke dir trotzdem für deinen Versuch... :D

Jemand anderes vielleicht, der sich damit schon mal rumschlagen musste???
esmiralda
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#7

12.01.2011, 09:38

Vielleicht Nr. 2101? Obwohl das Gutachten ja nicht zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gedient hat... eher dazu, dass die RS sich überzeugen lässt, überhaupt gerichtlich tätig zu werden bzw. Deckungsschutz zu gewähren.

Was haltet ihr davon?
esmiralda
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#8

12.01.2011, 10:57

Ich wein gleich :cry:

warum will denn niemand mit mir reden??? Ich bin doch eigentlich ganz nett :lol:
Kitty
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#9

12.01.2011, 12:03

Nicht weinen! Ich versuch´s mal.

M. E. kannst du hier eine GG Nr. 2300 abrechnen. Einen Wert hast du ja.
Dies entnehme ich meinem <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 17. Auflage, zu § 36, Rd-Nr.: 4
esmiralda
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#10

12.01.2011, 12:27

Vielen Dank.... aber steht die GG nicht in einem anderen Teil?
Zuletzt geändert von esmiralda am 12.01.2011, 12:45, insgesamt 1-mal geändert.
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