Ich habe zwar in der Schule schon gelernt wie man die Hebegebühr berechnet und dies auch nicht mein Problem, sondern wie ich es nun auch in der Praxis anwende.
Ich habe einen Betrag von 13.530,29 € von diesem wird die Hebegebühr berechnet. (71,33 €). Ich soll nun an die Mandantin eine Rechnung inkl Einbeziehung der Hebegebühr. Kommen da Geschäftsgebühr Auslagenpauschale und MwSt auch mit rein.
Hoffe Ihr könnt mir helfen
Rechnung an MA mit Hebegebühr
- Geniesserin
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Das kommt wohl darauf an, welche Gebühren entstanden sind und noch abgerechnet werden müssen.
Wenn ihr 13.530,29 € erhalten habt und eure Gebühren noch einbehalten müsst, dann musst du zunächst den dem Mdt. zustehenden Betrag ausrechnen und aus diesem erst die Hebegebühr.
Andernfalls berechnest Du die Hebegebühr ja für einen Betrag den ihr nicht weiterleitet.
Wenn ihr 13.530,29 € erhalten habt und eure Gebühren noch einbehalten müsst, dann musst du zunächst den dem Mdt. zustehenden Betrag ausrechnen und aus diesem erst die Hebegebühr.
Andernfalls berechnest Du die Hebegebühr ja für einen Betrag den ihr nicht weiterleitet.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Es ist so, dass wir von der Versicherung den Betrag von 13.530,29 € bekommen. Der RS haben wir eine Rechnung über die unsere angefallenen Kosten gestellt und diese wird von der RS übernommen. Daher muss meiner Meinung nach doch der Mandant nix mehr bezahlen außer die Hebegebühr die wir einbehalten oder?
- LuzZi
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Ist der Betrag i. H. v. 13.530,29 € der Fremdgeldbetrag, welchen ihr an den Mandanten weiterleiten sollt? Daraus berechnest du die Hebegebühr, schreibst dem Mandanten eine Rg. - ich mach immer eine Extrarechnung, ist übersichtlicher - und überweist den Restbetrag. Wenn die RS eure Kosten bezahlt und der Mandant keinen Vorschuss geleistet hat, dann hat er nichts mehr zu zahlen und ihr habt nichts zurückzuzahlen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Genau die 13.530,29€ sollen an den Mandanten weitergeleitet werden. Die RA kosten werden von der RS übernommen Vorschuss wurde keiner gezahlt. Daher müsste es doch eine kurze Rechnung sein die so aussieht:
Erledigungswert 13.530,29 - Hebegebühr 71.33 = Rechnungsendbetrag
oder
Erledigungswert 13.530,29 - Hebegebühr 71.33 - Auslagenpauschale = Rechnungsendbetrag
Erledigungswert 13.530,29 - Hebegebühr 71.33 = Rechnungsendbetrag
oder
Erledigungswert 13.530,29 - Hebegebühr 71.33 - Auslagenpauschale = Rechnungsendbetrag
- Liesel
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Gegenstandswert: 13.530,29 EUR
Hebegebühr Nr. 1009 VV RVG 71,33 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 14,27 EUR
Zwischensumme netto 85,60 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 16,26 EUR
Gesamtbetrag 101,86 EUR
Edit: Den Differenzbetrag überweist du dann an den Mandanten.
Hebegebühr Nr. 1009 VV RVG 71,33 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 14,27 EUR
Zwischensumme netto 85,60 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 16,26 EUR
Gesamtbetrag 101,86 EUR
Edit: Den Differenzbetrag überweist du dann an den Mandanten.
Zuletzt geändert von Liesel am 11.01.2011, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Was soll das Wort Erledigungswert bedeuten? Der Betrag heißt Gegenstandswert
Ich verstehe auch nicht, warum du Rechnungsendbetrag schreibst. Du machst eine Kostennote, in welcher du die Hebegebühr aus dem obigen Gegenstandswert berechnest. Da wird nix abgezogen.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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