Terminsgebühr und Verfahrensgebühr
- Liesel
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18. Aufl., Rdn. 121 zu VV 3100 sowie Rdn. 9 ff. zu § 2
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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- misspinky1984
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Wieso sunny?! Ganz kurz und knapp: Wenn Du Klage über 5000 € einreichst und dann 2000 € zurücknimmst, reduzierst Du ja auch nicht die VG
Die bleibt immer gleich bzw. erhöht sich, sofern eine Klageerweiterung erfolgt!
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
ich zitiere mal aus dem Gerold, damit das hier im Fred steht
18. Aufl Rn 121 zu VV 3100
mehrere Gegenstände
erstreckt sich der Auftrag auf meherere Gegenstände, so bemisst sich die VG nach der Summe der Gegenstände, die gleichzeitig oder nacheinander in den Prozess eingeführt wurden, auch wenn der Klageantrag unverändert blebt. Ein höherer als der zu irgendeinem Zeitpunkt im Rechtsstreit auf einmal geltend gemachte Betrag kann dann in Frage kommen, wenn der ursprüngliche Anspruch ermäßigt wird oder sich in der Hauptsache erledigt und dann die Klageforderung wieder um einen anderen Anspruch erhöht wird
18. Aufl Rn 121 zu VV 3100
mehrere Gegenstände
erstreckt sich der Auftrag auf meherere Gegenstände, so bemisst sich die VG nach der Summe der Gegenstände, die gleichzeitig oder nacheinander in den Prozess eingeführt wurden, auch wenn der Klageantrag unverändert blebt. Ein höherer als der zu irgendeinem Zeitpunkt im Rechtsstreit auf einmal geltend gemachte Betrag kann dann in Frage kommen, wenn der ursprüngliche Anspruch ermäßigt wird oder sich in der Hauptsache erledigt und dann die Klageforderung wieder um einen anderen Anspruch erhöht wird
- sunny84
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Das war schon lang ausdiskutiert.Tanja* hat geschrieben:TG aus dem höchsten Wert, der zum Zeitpunkt eines Termins anhängig ist. sehe ich auch so.
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Ich hab mir das jetzt nochmal durchgelesen und heute erscheint mir das alles total logisch. Ich hatte gestern wohl wirklich nen Knoten im Hirn ![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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