Terminsgebühr und Verfahrensgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#61

04.01.2011, 16:26

wo steht denn das im Gerold genau - ich habs vorhin nicht gefunden...
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Liesel
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#62

04.01.2011, 16:27

18. Aufl., Rdn. 121 zu VV 3100 sowie Rdn. 9 ff. zu § 2
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#63

04.01.2011, 16:27

Wieso sunny?! Ganz kurz und knapp: Wenn Du Klage über 5000 € einreichst und dann 2000 € zurücknimmst, reduzierst Du ja auch nicht die VG :wink: Die bleibt immer gleich bzw. erhöht sich, sofern eine Klageerweiterung erfolgt!
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Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
gkutes

#64

04.01.2011, 16:32

ich zitiere mal aus dem Gerold, damit das hier im Fred steht
18. Aufl Rn 121 zu VV 3100

mehrere Gegenstände
erstreckt sich der Auftrag auf meherere Gegenstände, so bemisst sich die VG nach der Summe der Gegenstände, die gleichzeitig oder nacheinander in den Prozess eingeführt wurden, auch wenn der Klageantrag unverändert blebt. Ein höherer als der zu irgendeinem Zeitpunkt im Rechtsstreit auf einmal geltend gemachte Betrag kann dann in Frage kommen, wenn der ursprüngliche Anspruch ermäßigt wird oder sich in der Hauptsache erledigt und dann die Klageforderung wieder um einen anderen Anspruch erhöht wird
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#65

04.01.2011, 17:00

:thx gkutes
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#66

05.01.2011, 10:36

TG aus dem höchsten Wert, der zum Zeitpunkt eines Termins anhängig ist. sehe ich auch so.
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Liesel
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#67

05.01.2011, 10:41

Tanja* hat geschrieben:TG aus dem höchsten Wert, der zum Zeitpunkt eines Termins anhängig ist. sehe ich auch so.
Das war schon lang ausdiskutiert. :wink: Es ging nur noch um die VG.
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#68

05.01.2011, 10:59

Ich hab mir das jetzt nochmal durchgelesen und heute erscheint mir das alles total logisch. Ich hatte gestern wohl wirklich nen Knoten im Hirn :oops:
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