Streitwert bei Mobbing (arbeitsrechtlich)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SwaJa
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#1

05.01.2011, 08:27

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich habe mal wieder ein Problem. Wir haben hier eine Angelegenheit, in der es um Mobbing am Arbeitsplatz ging. Nach langem Hin und Her haben sich die Parteien dann doch "vertragen". Mein Chef hat als Wert 30.000,00 € angesetzt. Dies entspricht 3 Monatsgehälter á 10.000,00€. Die Rechtsschutzversicherung hat nun den Wert auf 10.000,00 € runter gekürzt und gesagt, dass Mobbingangelegenheiten laut überwiegender Rechtssprechung nach einem Bruttogehalt als Gegenstandswert abgerechnet werden.

Stimmt das? Wo finde ich diese Vorschrift? Ich konnte bisher nichts finden!

Viele Grüße
SwaJa
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