Kürzung Grundgebühr im OWI Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
renofix
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 518
Registriert: 06.06.2007, 22:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#1

29.06.2007, 10:34

Hallo,

eine RS-Versicherung hat unsere Grundgebühr von 85,00 € auf 50,00 € gekürzt.
Darf sie das?
Ich persönlich finde es eine Frechheit, dass da einfach die Gebühren gekürzt werden, wofür gibt es denn das RVG?

Kann ich da was machen? Ich kenn mich mit Bußgeldsachen nicht so gut aus, hatten wir im alten Büro kaum.

Darum danke ich für Meinungen und evt. Hilfe.
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)

Schön, dass es Foreno gibt!
StineP

#2

29.06.2007, 10:41

Wenn es eine feste Gebühr ist, darf die RS die natürlich nicht kürzen. Handelt es sich um Rahmengebühren, dann darf sie das durchaus - es sei denn, du beweist, dass eine ungekürzte/höhere Gebühr angemessen ist für den entsprechenden Fall
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#3

29.06.2007, 10:41

85,00 € wäre die Mittelgebühr. Ich denke die Rechtschutzversicherung geht davon aus, dass ihr nicht "viel zu tun hattet". Ich würde mit den Bemessenskriterien des RVG argumentieren, wenn ihr hier auf eine durchschnittliche Tätigkeit kommt, könnt ihr auch die Mittelgebühr (durchschnittliche Tätigkeit) ansetzen.
Benutzeravatar
renofix
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 518
Registriert: 06.06.2007, 22:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#4

29.06.2007, 12:38

butterflybabe hat geschrieben:85,00 € wäre die Mittelgebühr. Ich denke die Rechtschutzversicherung geht davon aus, dass ihr nicht "viel zu tun hattet". Ich würde mit den Bemessenskriterien des RVG argumentieren, wenn ihr hier auf eine durchschnittliche Tätigkeit kommt, könnt ihr auch die Mittelgebühr (durchschnittliche Tätigkeit) ansetzen.
Hallo butterflybabe,

danke und genau das hab ich gemacht, hab mir § 14 RVG begründet.

Die RS argumentiert, das Verwarngeld wäre nur 10 €.
Ist doch Quatsch, ob nun 10 € oder 30 €, die Arbeit ist doch die Gleiche.
Bin jetzt leider nicht im Büro, so dass ich die Akte nicht hier hab. Aber mich ärgert das einfach!
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)

Schön, dass es Foreno gibt!
StineP

#5

29.06.2007, 12:44

Also nen Unterschied macht es schon. Wirtschaftliches Interesse des Mandanten - was "tut dem Mandanten eher weh", 10 oder 30 €?
Antworten