Hallo,
eine RS-Versicherung hat unsere Grundgebühr von 85,00 € auf 50,00 € gekürzt.
Darf sie das?
Ich persönlich finde es eine Frechheit, dass da einfach die Gebühren gekürzt werden, wofür gibt es denn das RVG?
Kann ich da was machen? Ich kenn mich mit Bußgeldsachen nicht so gut aus, hatten wir im alten Büro kaum.
Darum danke ich für Meinungen und evt. Hilfe.
Kürzung Grundgebühr im OWI Verfahren
Wenn es eine feste Gebühr ist, darf die RS die natürlich nicht kürzen. Handelt es sich um Rahmengebühren, dann darf sie das durchaus - es sei denn, du beweist, dass eine ungekürzte/höhere Gebühr angemessen ist für den entsprechenden Fall
- butterflybabe
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85,00 € wäre die Mittelgebühr. Ich denke die Rechtschutzversicherung geht davon aus, dass ihr nicht "viel zu tun hattet". Ich würde mit den Bemessenskriterien des RVG argumentieren, wenn ihr hier auf eine durchschnittliche Tätigkeit kommt, könnt ihr auch die Mittelgebühr (durchschnittliche Tätigkeit) ansetzen.
- renofix
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Hallo butterflybabe,butterflybabe hat geschrieben:85,00 € wäre die Mittelgebühr. Ich denke die Rechtschutzversicherung geht davon aus, dass ihr nicht "viel zu tun hattet". Ich würde mit den Bemessenskriterien des RVG argumentieren, wenn ihr hier auf eine durchschnittliche Tätigkeit kommt, könnt ihr auch die Mittelgebühr (durchschnittliche Tätigkeit) ansetzen.
danke und genau das hab ich gemacht, hab mir § 14 RVG begründet.
Die RS argumentiert, das Verwarngeld wäre nur 10 €.
Ist doch Quatsch, ob nun 10 € oder 30 €, die Arbeit ist doch die Gleiche.
Bin jetzt leider nicht im Büro, so dass ich die Akte nicht hier hab. Aber mich ärgert das einfach!
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Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
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(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
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Also nen Unterschied macht es schon. Wirtschaftliches Interesse des Mandanten - was "tut dem Mandanten eher weh", 10 oder 30 €?