Brauche mal Eure Hilfe bei der Streitwertberechnung:
Wir beantragen Mahnbescheid gegen zwei Schuldner über € 619,00 und Vollstreckungsbescheid über € 519,00.
Die Sache geht ins streitige Verfahren, in die Klagbegründung nehmen wir noch einen Räumungsanspruch auf, so dass wir jetzt bei € 6.180,00 sind.
Nach dieser Klagerweiterung ziehen die Beklagten aus., so dass der Räumungsanspruch für erledigt erklärt wird, der Zahlungsanspruch aber wegen weiterer rückständiger Mieten auf € 1.800,00 erweitert wird.
Im Termin erscheinen die Schuldner nicht, es ergeht Versäumnisurteil.
Ich würde nun abrechnen:
Antrag auf Erlass des MB (2 Schuldner) aus 619,00
Antrag auf Erlass des VB aus 519,00
Verfahrensgebühr aus aus ? (das ist hier die Frage)
reduzierte Terminsgebühr aus ? (wahrscheinlich aus 1.800,00)
Jeweils natürlich unter Berücksichtigung der Anrechnungen. Insoweit ist mir die Sache klar. Wie gesagt, es geht nur um die Streitwerte.
Vielen Dank schon mal
Streitwertberechnung ?
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Der Anspruch aus dem VB (519,00 Euro) ist ja sicher mit ins Verfahren übergangen. Dann würde ich die VG aus 6.699,00 Euro berechnen (höchster anhängiger Wert).
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Warum ist zwischen MB und VB eine Differenz entstanden? Hat Schuldner eine Teilzahlung geleistet?
Und sind danach die €519,00 aus VB komplett in Klage übergegangen?
Da die Beklagten NACH Klageerweiterung ausgezogen sind und zum Zeitpunkt der Klage der Anspruch bestand, würde ich die €6180,00 + Rückstände €1800,00 für die Verfahrensgebühr addieren. Die Terminsgebühr würde ich dann auch über die € 1800,00 nehmen.
Und sind danach die €519,00 aus VB komplett in Klage übergegangen?
Da die Beklagten NACH Klageerweiterung ausgezogen sind und zum Zeitpunkt der Klage der Anspruch bestand, würde ich die €6180,00 + Rückstände €1800,00 für die Verfahrensgebühr addieren. Die Terminsgebühr würde ich dann auch über die € 1800,00 nehmen.
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Die Klageerweiterung ist doch erst nach Erledigung des Räumungsanspruches gemacht worden. Oder habe ich hier was verkehrt verstanden?
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avenere hat geschrieben:Warum ist zwischen MB und VB eine Differenz entstanden? Hat Schuldner eine Teilzahlung geleistet?
Ja Es wurden 100 gezahlt
Und sind danach die €519,00 aus VB komplett in Klage übergegangen?
Ja
Da die Beklagten NACH Klageerweiterung ausgezogen sind und zum Zeitpunkt der Klage der Anspruch bestand, würde ich die €6180,00 + Rückstände €1800,00 für die Verfahrensgebühr addieren. Die Terminsgebühr würde ich dann auch über die € 1800,00 nehmen.
Zuletzt geändert von Rumpelstilzchen am 21.12.2010, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Hast Du genau richtig verstanden. Genau da liegt ja auch mein Problem.Liesel hat geschrieben:Die Klageerweiterung ist doch erst nach Erledigung des Räumungsanspruches gemacht worden. Oder habe ich hier was verkehrt verstanden?
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Dann würde ich die VG aus den 6.699,00 Euro und die TG aus 1.800,00 Euro (wobei ich hier davon ausgehe, daß die 519,00 Euro aus dem VB da enthalten sind) berechnen.
Im Zweifelsfall einfach Streitwertfestsetzung beantragen.
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Liesel hat geschrieben:Dann würde ich die VG aus den 6.699,00 Euro und die TG aus 1.800,00 Euro (wobei ich hier davon ausgehe, daß die 519,00 Euro aus dem VB da enthalten sind) berechnen.
Im Zweifelsfall einfach Streitwertfestsetzung beantragen.
Sind die € 1.800,00 zu den 519,00 dazugekommen oder hat sich insgesamt ein Anspruch aus rückständiger Mieter in Höhe von € 1.800,00 ergeben?
Auf jeden Fall sind der Streitwert für die Räumund und für die insgesamt rückständige Miete zu addieren. Das wäre dann (wie oben von jemand anderem geschrieben) der höchste anhängige Wert.
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Es ist ja sowohl die Verfahrensgebühr über die € 6.180,00 UND über die € 1.800,00 entstanden, daher auf jeden Fall addieren! Dabei gehe ich davon aus, dass € 519,00 in den € 6.180,00 enthalten waren und die € 1.800,00 weiter hinzu gekommen sind.
Und da im Termin ja nur über die € 1.800,00 verhandelt werden musste, kann auch nur hierüber die Terminsgebühr entstehen.
Und da im Termin ja nur über die € 1.800,00 verhandelt werden musste, kann auch nur hierüber die Terminsgebühr entstehen.
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