Hebegebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#1

12.11.2010, 14:34

ich berechne sonst nie die Hebegebühr, deswegen mal eine Frage

wir haben vor Jahren man einen ZV-Mandanten gehabt. Jetzt aber nicht mehr. Ab und zu kommen aber nun doch noch Zahlungen an uns, da die uralt-Pfübs ja noch auf uns liefen.
Jetzt zB habe ich von einem PKonto 100 € bekommen.
Kann ich die Hebegebühr berechnen? Wenn ja, kommt da auch PTE drauf?

Es sind Peanuts aber Chef möchte es gern.
Sonnenkind
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#2

12.11.2010, 14:44

In meinem RVG für Anfänger 13. Auflage steht, dass hier auch Postgebühren drauf kommen und die Mehrwertsteuer.
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gkutes

#3

12.11.2010, 14:46

und für zahlungen aus der ehemaligen ZV bekomme ich die auch sicher?
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#4

12.11.2010, 14:49

Ich zitiere dir mal aus meinem schlauen Büchlein:
"Die Hebegebühr entsteht nicht, wenn der Rechtsanwalt Gerichtskosten oder Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige an ein Gericht oder eine Behörde weiterleitet. Sie entsteht auch dann nicht, wenn der Rechtsanwalt festgesetzte Kosten, die er vom unterlegenen Gegner beigetrieben hat, an seinen Mandanten zurückzahlt".

Also ich würde die Hebegebühr auch bei ZV-Maßnahmen verlangen, es sei denn, es betrifft festgesetzte Kosten (siehe oben).
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gkutes

#5

12.11.2010, 15:07

:thx ich hatte einfach keinen nerv, bücher zu wälzen. Dann schreib ich jetzt mal meine rechnung über den Wahnsinnsbetrag von 1,62... :roll:
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#6

12.11.2010, 15:36

Na dann, viel Spass dabei! :D
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#7

19.11.2010, 11:13

Hallo!

Wollte mal fragen, ob man eine Hebegebühr auch bei der Erstattung von Gerichtskosten ansetzen kann?

Habe hier jetzt einen Fall, wo 2/3 der Gerichtskosten zurückgezahlt wurden... Ursprünglich hatte der Mandant die Gerichtskosten im Voraus an uns überwiesen. Wir hatten dann mit der Klage die entsprechenden Gerichtskosten per V-Scheck beim Gericht eingezahlt. Kann ich für den Betrag, der jetzt zurückgezahlt wurde, die Hebegebühr in Rechnung stellen?

Liebe Grüße
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#8

19.11.2010, 11:15

Deine Antwort findest Du in den Anmerkungen zu Ziffer 1009, Abs. 5.
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#9

19.11.2010, 11:23

Ok, vielen Dank :)
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#10

21.12.2010, 11:50

Hallo!

Ich stehe hier gerade vor einem Problem:

Hatten mit der Mandantin eine Vergütungsvereinbarung nach Stunden geschlossen. Nun hatten wir unsere Kosten vom Gericht gegen den Gegner festsetzen lassen. Der Gegner hat nun auf unser Konto gezahlt - dieser Betrag wird ja dann an die Mandantin weitergeleitet. Im Normalfall würde ich ja jetzt die Hebegebühr vom auszuzahlenden Betrag abziehen.... aber wir hatten ja nach Stunden abgerechnet und nach dieser Vereinbarung ist es ja dann so, dass halt nicht nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet wird. Darf ich denn dann überhaupt die Hebegebühr abziehen? Das ist ja auch eine gesetzliche Gebühr... und die darf ich doch dann in dem Fall nicht abziehen, oder?

Ich hoffe, man kann verstehen, was ich meine... :|
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