Streitwertberechnung bei befristetem Unterhalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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avenere
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#1

17.12.2010, 12:01

Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage zur Berechnung des Streitwertes im Unterhalt.

Sachverhalt:
Der Mandant ist mitten im 2. Ausbildungsjahr und fordert Unterhalt vom Vater. Über die Höhe des Unterhaltes ist soweit alles klar. Der Vater zahlt auch.
Das 2. Ausbildungsjahr geht aber nur noch sechs Monate, danach erhöht sich das Ausbildungseinkommen und der Unterhaltsbetrag reduziert sich. Der neue Betrag für das nächste Ausbildungsjahr steht auch schon fest und wird dann auch vom Vater bezahlt.

Meine Frage bei der Berechnung des Streitwertes:

Soll ich jetzt den Unterhaltsbetrag x 6 Monate rechnen, weil der Unterhalt ja mehr oder weniger auf 6 Monate befristet ist oder berechne ich trotzdem den Jahresbetrag?

Ich hoffe, es ist klar, was ich meine.

Liebe Grüße
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#2

17.12.2010, 12:04

Ich würde den Jahresbetrag nehmen, also 6 x den höheren Unterhalt zuzügl. 6 x des danach zu zahlenden Betrages.
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#3

17.12.2010, 12:36

Der im 3. Ausbildungsjahr zu zahlende Unterhalt wird aber ein ganzes Jahr lang gezahlt. Darum konnten wir uns ja rechtzeitig bemühen.
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#4

17.12.2010, 12:37

Du kannst aber bei einer Unterhaltsberechnung nur den Jahresbetrag zugrunde legen.
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#5

23.12.2010, 16:01

:thx
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