Terminsverteter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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acilegna
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#1

17.12.2010, 12:25

Habe einen befreundeten Anwalt, der selbständig ist, aber keine Reno hat únd mich um Hilfe gebeten hat.

Leider habe ich mit der Sache selbst ein Problem. Wer kann mir helfen?

Mandant mit Sitz in Schwalbach beauftragt meinen Freund in Berlin mit einem Mandat vor dem AG Saarl...... Mein Freund beauftragt dort einen TV und vereinbart mit ihm ein Honorar von 150,00 €.

Nach Termin gab es einen Vergleich der von beiden Seiten angenommen wurde.

Jetzt könnte der TV wohl normalerweise verlangen

0,65 Verf. geb.
1,2 Terminsgeb.
1,0 Vergleich (da bin ich nicht sicher, Vergl. wurde erst nach Termin geschlossen)

Mein Freund könnte verlangen:

1,3 Verf.
1,0 Vergl.

Kostenquotelung zu unseren Gunsten. Jetzt Rg. Mdt. und KFA nach 106

Habe ihm erklärt, dass das mit der Vereinbarung von 150,00 € eigentlich nicht richtig ist. Andererseits hätte sein Manant einen Anwalt vor Ort nehmen sollen.

Was mache ich denn jetzt. Soll er die Sache ganz normal abrechnen 1,3, 1,2 u. 1,0 plus 150,00 € als Anlage im KFA oder den TV eine neue Rg. schreiben lassen mit richtigen Gebühren abrechne, wie oben erwähnt. Ich denke die Gegenseite wird eh monieren, weil der Mandant sich gleich einen Anwalt vor Ort hätte nehmen sollen. Muss man beim KFA die Rg des Terminsvertreters beifügen? Und bekommen beide die Vergleichsgebühr?

Da mich die Sache selbst interessiert und ich so einen Fall noch nicht hatte, wäre es schön, wenn mich jemand aufklären könnte.
gkutes

#2

17.12.2010, 12:32

erstattet bekommt der Mandant den Terminsvertreter nicht. Er braucht demnach auch gar nicht erst im KAA auftauchen. Die Frage nach der Vergleichsgebühr stellt sich demnach auch nicht mehr.
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Adora Belle
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#3

17.12.2010, 12:34

Sag ihm, er soll sich selbst hier anmelden und seine Frage stellen. So stille Post ist eher ungünstig. Nur soviel - er kann doch mit dem TV vereinbaren, was er will. Erstattungsfähig sind allerdings immer nur gesetzliche Gebühren. Wenn die Vereinbarung darunter bleibt, sollte das allerdings kein Problem sein.

Die Kosten des TV sind höchstens in Höhe der Reisekosten Mandant-Gericht erstattungsfähig. Wenn diese Orte hier so nahe beieinander liegen, wie ich vermute, können diese Kosten gar nicht mit in die Ausgleichung einbezogen werden.
acilegna
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#4

17.12.2010, 12:40

Das habe ich mir auch gedacht. Er macht nur hin und wieder mal ne Sache für Freunde, ansonsten ist er anderweitig tätig.

Danke!

D. h. er soll die üblichen Gebühren abrechnen, die für ihn selbst entstanden sind, sprich 1,3, 1,2 plus 1,0 und zusätzlich die 150,00 € für den TV versuchen, die vermutlich abgesetzt werden. Hab ich das richtig verstanden?

Die üblichen Gebühren für einen TV werden auf jeden Fall nicht hingenommen?

Ich habe selbst kaum damit zu tun (mache ZV) und meine Kollegin war sich auch nicht sicher, ob man die Rechnung vom TV überhaupt beifügen muss.
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#5

17.12.2010, 12:49

Er kann das versuchen, wenn er sich vor Gericht damit blamieren will. Das würde er sowohl mit den 150 EUR als auch mit den üblichen TV-Gebühren. Ansonsten läßt er es bleiben und sagt seinem Freund, der ihn beauftragt hat, daß der das selbst bezahlen muß.

Manche Gerichte wollen übrigens die Abrechnung des TV sehen. Manche auch nicht.

Warum sagst Du ihm nicht, daß Du davon auch keine Ahnung hast? :wink:
gkutes

#6

17.12.2010, 12:59

er kann fiktive Reisekosten von Schwalbach nach Saarl... geltend machen. Oder ist Berlin etwa näher da dran? Also Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld. Mehr nicht. Bitte nicht versuchen, die 150 € festsetzen zu lassen. Wird nur peinlich.
acilegna
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#7

17.12.2010, 16:36

Ok, ok......das dachte ich mir schon, wollte nur sicher gehen und Meinungen einholen, von Euch, die das halt öfter machen. Man lernt immer wieder dazu und hilfte auch Freunden, die sich nicht gut auskennen, oder?

Vielen lieben Dank!
gkutes

#8

17.12.2010, 16:38

klaro! wegen mir immer her mit den Fragen :lol:
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#9

17.12.2010, 17:36

Ich weiß nicht, wie häufig das von Gerichten verlangt wird. Bei mir muss regelmäßig die Rechnung des TV / UB mit eingereicht werden.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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