sozialrechtliche Angelegenheit abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#21

16.12.2010, 10:55

Genau wie im Zivilverfahren gibt es hier auch die Terminsgebühr nur einmal.
Simba84
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#22

16.12.2010, 10:59

:thx
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puppa2402
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#23

16.12.2010, 11:22

Ich hab hier auch mal ne Frage. Ich hab da jetzt im Forum leider nix zu gefunden. Wir waren im Berufungsverfahren vor dem LSG tätig. Dort haben wir dann das Verfahren zum Ruhen gebracht, weil wir uns mit der Gegenseite außergerichtlich einigen wollten. Da haben dann Termine stattgefunden und anschließend eine Einigung.
Bekomme ich jetzt für das außergerichtliche noch die Geschäftsgebühr nach 2400 oder die nach 2401?
Ich bin mir nicht so sicher, wie da jetzt die Rechnung aussehen muss. Ich würde jetzt abrechnen die Geschäftsgebühr 2400 und die Einigungsgebühr 1000/1002
Nur weiß ich nicht, wie das mit den Ortsterminen da aussieht. Für das Berufungsverfahren gibt es dann ja nur die VG 3204.
Ich steh hier so richtig auf dem Schlauch. Wir machen eigentlich nur Familiensachen und Arbeitsrecht. In Sozialrecht kenn ich mich garnicht aus. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße
puppa

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Liesel
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#24

16.12.2010, 11:28

Wenn das Berufungsverfahren schon anhängig war, bekommst du für Tätigkeiten nach Anhängigkeit keine außergerichtlichen Gebühren mehr. Nachdem Besprechungen stattgefunden haben und eine Einigung zustande kam, kannst du sowohl die TG als auch die EG abrechnen.
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#25

16.12.2010, 11:32

Okay, wo finde ich denn da was zu? Ich hab hier leider nur das RVG für Anfänger und muss meinem Chef das irgendwie klar machen.
Liebe Grüße
puppa

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Adora Belle
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#26

16.12.2010, 11:53

Es können einfach keine außergerichtlichen Gebühren entstehen, wenn der Gegenstand gerichtlich anhängig ist und Ihr in dem Verfahren auch tätig seid.
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puppa2402
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#27

16.12.2010, 12:12

Das ist mir auch klar, aber mein Chef meint, er will diese außergerichtlichen Gebühren haben. Ich hab das jetzt mal so abgerechnet wie ich meine. Also die VG Nr. 3204 (erhöhte Gebühr, da sehr umfangreich), TG Nr. 3205 und EG Nr. 1007
Ich hoffe, dass er das so akzeptiert. Wir haben in diesem Verfahren vier dicke Ordner und müssen die nun Endabrechnen. Und leider ist mein Chef jemand, der von einer Akte in die andere heftet. Trotzdem schon mal :thx
Liebe Grüße
puppa

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Sam29

#28

16.12.2010, 22:25

Es kann nur eine TG abgerechnet werden, jedoch im oberen Bereich des Gebührenrahmens.
Sam29

#29

16.12.2010, 22:26

Es kann nur eine TG abgerechnet werden, jedoch im oberen Bereich des Gebührenrahmens.
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