Guten Morgen,
ich habe ein kleines Problem. Wir haben in einem Rechtsstreit, in welchem wir Kläger sind, einen KFA gestellt - mit Anrechnung der 0,65-fachen Geschäftsgebühr. Die Gegnervertreter haben in ihrem Antrag die volle 1,3 fache VG angesetzt. Diese waren jedoch auch schon außergerichtlich anwaltlich tätig. Uns ist dieser Fehler jedoch entgangen und der Kostenbeamte hat auch nichts moniert.
Die Gegenseite hätte aber doch auch ein Anrechnung vornehmen müssen oder!? Ich stehe gerade auf dem Schlauch...
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Anrechnung KFA
- Liesel
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Zum 1000. Mal: Die Anrechnung ist nur vorzunehmen, wenn die volle GeschG tituliert oder von der Gegenseite bereits ausgeglichen wurde.
Für´s nächste Mal:
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Nach neuem Recht ist nur anzurechnen, was auch tituliert ist. Wenn Ihr die GG mit eingeklagt und bekommen habt, ist Eure Anrechnung zutreffend. Ansonsten könnt Ihr ebenso wie die Gegenseite die volle 1,3 VG anmelden.
Danke für eure Hilfe. Unsere unterbevollmächtigte Rechtsanwältin hat gemeint, dass es falsch ist, dass die Gegnervertreter die volle 1,3 VG angesetzt haben und mich total verwirrt...
Wer kämpft - kann verlieren,
wer nicht kämpft - hat schon verloren!
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Naja, so ganz stimmt diese Aussage ja nicht, aber ich lass es mal so stehen. Was ist mit Teiltitulierungen? Was ist mit Quotierungen? Dann rechnest du nichts an?Liesel hat geschrieben:Zum 1000. Mal: Die Anrechnung ist nur vorzunehmen, wenn die volle GeschG tituliert oder von der Gegenseite bereits ausgeglichen wurde.
Leidiges Thema, aber gerade deswegen sollte man etwas differenzierter damit umgehen.