sozialrechtliche Angelegenheit abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Liesel
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#11

23.11.2010, 11:29

Jep. :mrgreen:
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#12

23.11.2010, 11:52

Danke ihr fixen Damen, das ging aber sehr schnell =) Beim Abwesenheits- und Fahrgeld war mir grad selbst schon die Lampe angegangen, danke für die schnelle Hilfe beim vom-schlauch-schubsen
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#13

29.11.2010, 23:07

Danke für Eure Hilfe!
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Mietzemau
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#14

14.12.2010, 15:34

Hey der Thread hat mir schon einmal weitergeholfen. Ich hab hier nämlich auch so eine Sache auf dem Tisch. Wir haben Klage eingereicht beim Sozialgericht gegen die Krankenkasse. Nun sollt ich die Rechnung schon mal fertigen und an die Rechtsschutz schicken. Da ich in der alten Kanzlei aber nur mal aushilfsweise in sozialrechtlichen Dingen mitgeschrieben habe, bin ich nicht mehr so konform mit den Gebühren. Habe so abgerechnet: für das Vorverfahren die GE 2400 und für das Klageverfahren die VG 3102

Ich war ja froh, dass ich mich noch daran erinnert habe, dass diese Gebühren in Ansatz gebracht werden müssen. Nun kommt die Rechtsschutz an und mäkelt wieder rum und meint es müsse für die Verfahrensgebühr die 3103 berechnet werden. Stimmt das?

Lg
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Liesel
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#15

14.12.2010, 19:06

Jep. Wenn ihr schon im Vorfahren tätig ward, mußt du die VG nach 3103 berechnen.
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#16

14.12.2010, 22:07

LuzZi hat geschrieben:Wenn ihr die I. Instanz gewonnen habt, warum sollst du dann mit der Mandantin abrechnen? :?
Na, weil der Mandant immer der Kostenschuldner ist und dieser - und nur dieser - die Originalkostenrechnung zu bekommen hat.

Wie dann ein Ausgleich stattfindet (Gegner, RS-Versicherung etc.) steht auf einem anderen Blatt.

Etwas Anderes ist es nur bei PKH
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#17

15.12.2010, 08:37

@Liesel: vielen vielen Dank. Das war die Antwort die ich befürchtet hatte :mrgreen: dann muss ich das jetzt leider ma neu machen. Gut, wieder was gelernt

:thx
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#18

16.12.2010, 10:44

Hallo zusammen!

Kann auch bei PKH nur ein Termin vor dem Sozialgericht abgerechnet werden?

Liebe Grüße
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Liesel
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#19

16.12.2010, 10:52

Verstehe deine Frage nicht so richtig.
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#20

16.12.2010, 10:54

Wir haben hier eine Sache, in der mehrere Termine vor dem Sozialgericht stattgefunden haben, MDT hat PKH bewilligt bekommen. Nun möchten wir wissen, ob wir nur einen Termin abrechnen dürfen oder alle.
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