Änderung des Gegenstandswertes im Laufe eines Verfahrens

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Mrs. Ratlos
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 11.03.2009, 18:38
Beruf: ReNo berentet mit wenig Berufserfahrung

#1

16.12.2010, 10:28

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe schon wieder eine Frage zur Gegenstandsberechnung, wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte!

In einer außergerichtlichen Erbschaftssache wurde der GW zunächst geschätzt, da unklar war, wie hoch der Wert tatsächlich sein würde. Im Laufe des Verfahrens ergab sich jedoch, dass der Wert tatsächlich höher ist. Nach dem was ich bisher herausgefunden habe, gilt bei außergerichtlichen Tätigkeiten des RA der Wert, der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Aber gilt das auch für unseren Fall, wo der Wert von vornherein zunächst nur geschätzt wurde (weil genaue Höhe nicht bekannt)???

Ich brauche leider eine ganz schnelle Hilfe, da am Montag Verhandlung in der Sache ist und wir bisher im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren in Bezug auf die außergerichtlichen Kosten immer von dem höhreren Wert, der sich später ergeben hat, ausgegangen sind!

Danke!
Antworten