Huhu,
unser Azubi hat eine Aufgabe von der Schule mitgebracht. Wir sitzen seit einiger Zeit drüber und 1. hab ich nicht wirklich Zeit, 2. komm ich auch einfach nicht auf das ERgebnis.
Los gehts:
Der RA ist beauftragt, wegen einer Kaufpreisforderung von 5.000,00 einen MB zu beantragen. Der MB wird erlassen und zugestellt. In einem Telefongesspräch mit dem Rechtsanwalt des Antragsgegners weist dieser darauf hin, dass die Kaufsache MÄngel hat. Im Zeuge dieser Besprechung vereinbaren die RA, dass der Antragsgegner EUR 3.000,00 zahlt und somit sämtliche Ansprüche gegeneinander ausgeglichen sind. Postentgelte pauschal. Fertigen Sie die Vergütungsrechnung für beide Anwälte.
Ich hatte gedacht:
1,0 Verfh. MB aus 5.000,00
0,8 Erledigung (?)
1,0 Vergleichsgebühr aus 5.000,00
Was meint Ihr????
Es muss 1.170,05 rauskommen!
Schulaufgabe von Azubi! Wer kann helfen?
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ja, ich denke auch, dass die termingebühr dazugehört
Liebe Grüße
Bärchi
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ah, ich hab überlesen, dass das ergebnis genannt wurde (zuviele schneeflocken!!)
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi
Bei uns in der Schule war das Thema, ob die TG rein gehört, obwohl kein Termin vor dem Gericht stattgefunden hat, sehr umstritten.
Der Lehrer hat gesagt, ja man kann die in Ansatz bringen, wenn man einen Rechtsstreit damit quasi erledigt. Dann war ich auf einem Seminar und der Leiter meinte, dass das nicht geht, weil die Verfahrensgebühr nicht dabei ist. Dafür könnte man die Geschäftsgebühr quasi höher ansetzen, das würde das quasi ersetzen...
Ich bin bis heute noch nicht schlauer...
Der Lehrer hat gesagt, ja man kann die in Ansatz bringen, wenn man einen Rechtsstreit damit quasi erledigt. Dann war ich auf einem Seminar und der Leiter meinte, dass das nicht geht, weil die Verfahrensgebühr nicht dabei ist. Dafür könnte man die Geschäftsgebühr quasi höher ansetzen, das würde das quasi ersetzen...
Ich bin bis heute noch nicht schlauer...
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warum sollte aber in ein mahnverfahren eine geschäftsgebühr???
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi