Schulaufgabe von Azubi! Wer kann helfen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
turotipse
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 25.05.2009, 07:58
Wohnort: Brandenburg

#1

15.12.2010, 11:30

Huhu,

unser Azubi hat eine Aufgabe von der Schule mitgebracht. Wir sitzen seit einiger Zeit drüber und 1. hab ich nicht wirklich Zeit, 2. komm ich auch einfach nicht auf das ERgebnis. :oops:

Los gehts:

Der RA ist beauftragt, wegen einer Kaufpreisforderung von 5.000,00 einen MB zu beantragen. Der MB wird erlassen und zugestellt. In einem Telefongesspräch mit dem Rechtsanwalt des Antragsgegners weist dieser darauf hin, dass die Kaufsache MÄngel hat. Im Zeuge dieser Besprechung vereinbaren die RA, dass der Antragsgegner EUR 3.000,00 zahlt und somit sämtliche Ansprüche gegeneinander ausgeglichen sind. Postentgelte pauschal. Fertigen Sie die Vergütungsrechnung für beide Anwälte.

Ich hatte gedacht:

1,0 Verfh. MB aus 5.000,00
0,8 Erledigung (?)
1,0 Vergleichsgebühr aus 5.000,00


Was meint Ihr????

Es muss 1.170,05 rauskommen!
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

15.12.2010, 11:37

1,0 VG
1,2 TG
1,0 EG
P+T
Mwst.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
supibaerchi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 738
Registriert: 22.07.2008, 11:05
Beruf: ReNo-fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

15.12.2010, 11:40

ja, ich denke auch, dass die termingebühr dazugehört
Liebe Grüße
Bärchi
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#4

15.12.2010, 11:41

Rechne nach, da kommste auf das Ergebnis ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
turotipse
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 25.05.2009, 07:58
Wohnort: Brandenburg

#5

15.12.2010, 11:42

Joah DANKÄÄÄÄ

Ich mach sonst nur Abrechnungen auf Stundensatzbasis, sorry

!!!!
supibaerchi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 738
Registriert: 22.07.2008, 11:05
Beruf: ReNo-fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

15.12.2010, 11:43

ah, ich hab überlesen, dass das ergebnis genannt wurde :roll: (zuviele schneeflocken!!)
Liebe Grüße
Bärchi
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#7

15.12.2010, 11:44

:mrgreen:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Luise153
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 12.06.2010, 11:31
Software: RA-Micro

#8

15.12.2010, 11:48

Bei uns in der Schule war das Thema, ob die TG rein gehört, obwohl kein Termin vor dem Gericht stattgefunden hat, sehr umstritten.

Der Lehrer hat gesagt, ja man kann die in Ansatz bringen, wenn man einen Rechtsstreit damit quasi erledigt. Dann war ich auf einem Seminar und der Leiter meinte, dass das nicht geht, weil die Verfahrensgebühr nicht dabei ist. Dafür könnte man die Geschäftsgebühr quasi höher ansetzen, das würde das quasi ersetzen...

Ich bin bis heute noch nicht schlauer...
supibaerchi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 738
Registriert: 22.07.2008, 11:05
Beruf: ReNo-fachangestellte
Software: RA-Micro

#9

15.12.2010, 11:49

warum sollte aber in ein mahnverfahren eine geschäftsgebühr???
Liebe Grüße
Bärchi
Luise153
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 12.06.2010, 11:31
Software: RA-Micro

#10

15.12.2010, 11:52

Wer hat das denn gemacht?
Antworten