Hallöchen,
unser Mandant hat ein Auto geleast. Aufgrund von anhaltenden Mängeln, die vom Autohaus/-anbieter nicht gelöst wurden, hat er mit unserer Hilfe den Kaufvertrag rückabgewickelt und das Leasingverhältnis aufgelöst. Das Auto wurde von unserem Mandanten an das Autohaus zurückgegeben. Jetzt stellt sich die Frage der Kosten. Die Gebühren sind klar:
1,3 Geschäftsgebühr (2300) und 1,5 Einigungsgebühr (1000)
Die Frage ist jetzt, welchen Gegenstandswert kann ich nehmen bzw. woraus berechne ich den?
Das Fahrzeug kostet 200.000 €. Die monatliche Leasingrate beträgt 3.750 €. Die Anzahlung beträgt 20.000 €. Die Laufzeit ist 48 Monate.
Für mich würde jetzt § 41 GKG in Betracht kommen, weil ich Leasing als ähnliche Nutzungsverhältnisse ansehe. Als 12 x 3.750 €.
Kann damit aber auch ganz falsch liegen und finde leider aber keine Rechtsprechung etc. Vielleicht weil es viel einfacher ist als ich denke
Vielen Dank für Hilfe