Probleme mit Beratungshilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#41

30.08.2010, 10:53

Gem. § 6 Abs.2 BerHG ist gegen die Ablehnung nur die Erinnerung möglich. Allerdings hat der RA keine eigenes Recht zur Erinnerung, er kann nur im Auftrag der Mandantschaft Erinnerung einlegen. Das meint das Gericht m.E.
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annu_b
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#42

30.08.2010, 11:12

@ adore belle: also ist es eine Forumlierungssache ... statt: lege ich gegen den ... Erinnerung ein: lege ich namens und in Vollmacht der Antragstellerin gegen den ... Erinnerung ein ...

DANKE :-)
[align=justify][font=Comic Sans MS][color=#800000]Es ist schwer seine Gefühle zu zeigen, wenn man nicht sicher ist, dass sie erwidert werden. Das Schwerste ist, sich später eingestehen zu müssen, es nie versucht zu haben. Deshalb: wage es zu lieben - mit der Gewissheit zu verlieren und mit der Hoffnung geliebt zu werden!!! [/color][/font][/align]

* * * * *[align=center]

[url=http://www.wunschkinder.net][img]http://www.wunschkinder.net/forum/ticker/tick/17/08/2006/37/19/Emma/0/204/0/0.png[/img][/url]
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Sprengmann
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#43

09.09.2010, 15:32

an annu_b:
ich habe den gleichen Fall auf dem Tisch - Ra sei, da nicht erinnerungsbefugt gewesen.
-wie habt Ihr reagiert? - Ich würde jetzt die ausdrückliche Bevollmächtigung durch Mdt versichern
oder Erinnerung mit der korrekten Formulierung nachträglich berichtigen.
Viele Grüße
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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lucy1510
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#44

02.12.2010, 14:39

Jetzt muss ich mich leider auch noch mal dranhängen:

Wir haben wieder einmal einen Mandanten in zwei verschiedenen Angelegenheiten, zum einen Wohnungszuweisung und zum anderen Hausratsteilung außergerichtlich vertreten. Er brachte einen Beratungshilfeschein mit mit dem Betreff Trennung (Wohnungszuweisung/Hausratsteilung). Wir haben in jeder Angelegenheit getrennt jeweils ein Schreiben an die Gegenseite geschickt.

Beratungshilfe habe ich in jeder Angelegenheit gesondert abgerechnet. Jetzt geht die Hin- und Herschreiberei wieder los. Es besteht ein innerer Zusammenhang und und und. Das Übliche eben. Unsere Erinnerung wurde mit Beschluss zurückgewiesen.

Frage 1: Kann ich gegen diesen Beschluss noch irgendein Rechtsmittel einlegen?

Frage 2: Wenn ja, womit kann ich noch argumentieren. Ich habe bereits alles aufgeführt, was geht.

Der Beschluss jetzt wird mit der Entscheidung des OLG Köln 04.01.10, 17 W 342/09 begründet.

Ich verzweifle und bin mittlerweile richtig sauer, weil es immer das gleiche Drama ist. :evil:

Kann mir jemand helfen?
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Liesel
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#45

02.12.2010, 14:44

Du kannst gegen den Beschluß Beschwerde einlegen.

Habe hier folgendes Urteil:

OLG Frankfurt/Main vom 08.11.2009, AZ: 20 W 197/09

"Die verschiedenen Trennungsfolgen stellen im Bereich der Beratungshilfe verschiedene Angelegenheit dar."

Leider ist das Urteil ja etwas älter als das, was dein Gericht zitiert hat.
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lucy1510
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#46

02.12.2010, 15:11

Ja dankeschön. Beschwerde innerhalb eines Monats, oder?

Ich werde es also noch mal versuchen. So langsam aber sicher hab ich wirklich keine Lust mehr auf diesen ganzen Spökes. Das haben wir bestimmt alles schon drei Mal in verschiedenen Sachen durchgekaut. Das kost mehr Arbeitszeit und Geld als es bringt. Es ist wirklich furchtbar und sollte wirklich endlich mal abschließend geklärt werden.
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#47

09.12.2010, 13:03

Nochmal kurz zum Ursprungsproblem zurück:

Wenn ich eine Monierung vom Gericht hab (Antrag wurde am 30.09.2010 unterschrieben, Mandat begann am 24.08.2010) und ichs aber eigentlich nicht einseh, dass die Gebühren nicht bewilligt werden, weil prinzipiell von Anfang an klar war, dass der Mandant selbst nicht zahlen kann, was mach ich jetzt? Dumm stellen, Antrag zurücknehmen, neuen von Mandant ausfüllen lassen, dieses Mal mit Tag des Mandatbeginns? Ich will ja nichts sagen, aber ist das nicht ein wenig sehr kompliziert gemacht?
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Liesel
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#48

09.12.2010, 13:06

Ob du das einsiehst oder nicht, ist ziemlich egal. Es bringt dir auch nichts, wenn du den Antrag zurücknimmst und einen neuen Antrag einreichst. Wie willst du denn dem Gericht erklären, daß jetzt der Antrag doch zum Zeitpunkt eurer Beauftragung ausgefüllt wurde?
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#49

09.12.2010, 13:14

Ich wusste nicht, dass das so eng gesehen wird, hatte bisjetzt auch nie Probleme damit. Eine gute Erklärung hab ich nicht, deswegen bräuchte ich ja Hilfe. Das Ding ist halt, dass, wenn ich den Antrag jetzt komplett zurücknehm und dem Mandanten die Kosten in Rechnung stell, das Geld sehen wir ja niemals.
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skugga
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#50

09.12.2010, 13:33

Krissie hat geschrieben:Ich wusste nicht, dass das so eng gesehen wird, hatte bisjetzt auch nie Probleme damit. Eine gute Erklärung hab ich nicht, deswegen bräuchte ich ja Hilfe. Das Ding ist halt, dass, wenn ich den Antrag jetzt komplett zurücknehm und dem Mandanten die Kosten in Rechnung stell, das Geld sehen wir ja niemals.
Tsja. Das fällt dann unter "dumm gelaufen". Und das nächste Mal besser machen.

Und ja, es wird so eng gesehen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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