Gegenstandswertermittlung KfA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

30.11.2010, 16:07

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Klage auf Räumung und Zahlung. Wir sind Kläger. Streitwert in unserer Klage 40.000,00 €.
Beschluss ergeht über vorläufigen Streitwert über 40.000,00 €.

In der Klageerwiderung zeigt der Beklagte an, dass er die Wohnung bereits geräumt hat. Wir erklären den Antrag auf Räumung für erledigt beim Gericht. Offene Mieten (Zahlung) sind noch offen in Höhe von 5.000,00 €. Dies wird so auch beim Gericht angezeigt und beantragt, Bekl. zu verurteilen.

Mündliche Verhandlung. Beklagter erscheint nicht und lässt mitteilen, dass er den Termin nicht wahrnimmt.

Wir stellen im Termin den Antrag auf Zahlung und den Rechtsstreit im Übrigen für erledig - weil Beklagter schon ausgezogen. Weiterhin beantragen wir Versäumnisurteil. Der Bekl. trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Nun meine Frage zur Abrechnung:

1,3 VerfG aus 40.000 €
1,2 TG aus 5.000,00 €
PTE
19%
?

Oder nehme ich die TG auch aus den 40.000 €? Volle TG wegen gestellten Anträgen ist doch i.O.?
Fehlt noch was?

Grüße
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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#2

01.12.2010, 14:13

weiß keiner oder hab ich irgendwas zu ungenau beschrieben?

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#3

01.12.2010, 14:24

Du erhälst doch dann eine 0,5 für das VU nicht eine 1,2.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#4

01.12.2010, 14:27

trotzdem Antrag stellen in der Verhandlung? weil im RVG Nr. 3105 steht doch drin " ... und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil ... gestellt wird."
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#5

01.12.2010, 14:29

Du, ist nicht mein Spezialgebiet muss ich gestehen. Ich bin mir nicht sicher, aber die Erledigungserklärung ist doch kein Antrag. Verstehst du, wie ich das mein?
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#6

01.12.2010, 14:37

Ich glaube ich denke einfach zu kompliziert ....

Wie sieht es denn mit den Streitwerten aus. Sind die so korrekt?
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#7

01.12.2010, 14:39

Von den Streitwerten hätte ich es auch so gemacht, ja. Ich würd nochmal auf die Antwort von anderen hier warten, ich bin mir nicht ganz so sicher und will dir hier nichts falsches erzählen.
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#8

01.12.2010, 14:45

trotzdem danke schon mal an dich :)
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