Ab wann kann ich Kostenfestsetzung beantragen?
Mein Chef hat einen Auftrag bekommen, sich in einem Klageverfahren für den Beklagten zu bestellen. Unmittelbar bevor wir uns bestellt haben, hat der Kläger die Klage zurückgenommen. Kann ich hier Kostenfestsetzung beantragen? Mein Chef meint ja, weil wir ja den Auftrag hatten. Ich sage nein, weil wir uns ja nicht bestellt haben. Wer kann mir helfen?
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- Adora Belle
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Ich sag auch ja, weil Ihr ja den Auftrag hattet.
Entstanden dürfte die 0,8 VG sein.
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- domel 3008
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ich bin der gleichen meinung, ihr erhaltet die 0,8 VG gem. Nr. 3101.
...denn nur eine 0,8 VG erhält der Verfahrensbevollmächtigte, dessen Auftrag endigt, bevor er eine der in VV 3101 Nr. 1 genannten Tätigkeiten vorgenommen hat. Der Anspruch auf die reduzierte VG entsteht schon dann, wenn der Verfahrensbevollmächtigte irgendeine unter die Verfahrensgebühr fallende Tätigkeit ausgeübt hat. Für das Entstehen der halben VG genügt:
- Entgegennahme der Informationen
(RVG-Kommentar Geroldt/Schmidt, 2010, 19. Auflage, 3101 Rn. 58)
...denn nur eine 0,8 VG erhält der Verfahrensbevollmächtigte, dessen Auftrag endigt, bevor er eine der in VV 3101 Nr. 1 genannten Tätigkeiten vorgenommen hat. Der Anspruch auf die reduzierte VG entsteht schon dann, wenn der Verfahrensbevollmächtigte irgendeine unter die Verfahrensgebühr fallende Tätigkeit ausgeübt hat. Für das Entstehen der halben VG genügt:
- Entgegennahme der Informationen
(RVG-Kommentar Geroldt/Schmidt, 2010, 19. Auflage, 3101 Rn. 58)
- jojo
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Ich sach mal: Nein, es fehlt nämlich noch eine Kostengrundentscheidung..
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Festsetzen lassen kannst du erst, wenn eine Kostengrundentscheidung seitens des Gerichts getroffen worden ist
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- Adora Belle
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Ach jojo, heute so erbsenzählerisch unterwegs. Natürlich braucht man eine KGE, bevor man Festsetzung beantragen kann, aber das war ja nicht die Frage.
Du mußt zuerst beantragen, die Kosten nach Klagerücknahme dem Kläger aufzuerlegen. Dann erst, nach Entscheidung über die Kosten, kannst Du Deinen KFA stellen.
Du mußt zuerst beantragen, die Kosten nach Klagerücknahme dem Kläger aufzuerlegen. Dann erst, nach Entscheidung über die Kosten, kannst Du Deinen KFA stellen.
- jojo
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Na, erbsenzählerisch würde ich es nicht nennen, wenn das wichtigste für die Kostenfestsetzung fehlt..
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- NORTHERN DINO
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Recht habt ihr beide: Es war nicht die Frage, aber wo jojo Recht hat, hat er Recht...
~ Grüßle ~
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