Terminsvertreter bestellt, aufgrund Anerkenntnis kein GT

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Fanni
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#1

30.11.2010, 14:10

Ich sitze soeben über einen KfA der Gegenseite. Diese haben einen Terminsvertreter bestellt und rechnen nun wie folgt ab:

Hauptbevollmächtigte: 0,65 3100, AP, Ust
Terminsvertreter: 0,65 3401, AP, Ust

Es kam zu keinem GT, da dieser aufgrund Anerkenntnis aufgehoben wurde.

Nun habe ich gelesen, dass der Terminsvertreter die 3401-Gebühr lediglich dann verdient, wenn er auch beim GT anwesend war. Nur kann ich mir dies nicht vorstellen, mit welchen Argumenten rechtfertigt dies das System, er hat sich schließlich in die Sache auch einarbeiten müssen. Wieso der Hauptbevollmächtigte hier lediglich 0,65 abrechnet, ist mir ebenfalls unklar.

Vielen Dank für die Hilfe!
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domel 3008
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#2

30.11.2010, 14:38

also wieso der Hauptbevollmächtigte ne 0,65 bekommt ist mir auch unklar und auch falsch. der erhält ja gem. der angegebenen Nr. eine ganz normale 1,3 VG (3100).

der Terminsvertreter erhält bei Aufhebung des GT eine 0,5 VG (3405), die besagt nämlich:
Endet der Auftrag
1. im Fall der Nummer 3400, bevor der Verfahrensbevollmächtigte beauftragt oder der Rechtsanwalt gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigten tätig geworden ist,
2. im Fall der Nummer 3401, bevor der Termin begonnen hat:
Die Gebühren 3400 und 3401 betragen ................ höchstens 0,5, bei Betragsrahmengebühren höchstens 130,00 EUR
Fanni
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#3

30.11.2010, 15:09

:thx Hätt ich eigentlich auch allein drauf kommen müssen.. man muss nur mal die Äuglein auf machen..
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domel 3008
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#4

30.11.2010, 15:20

dafür sind wir ja da :D
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