Verkehrsunfall Abrechnungsgrundsätze VHV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SH28111977
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#1

26.11.2010, 07:20

Hallo alle zusammen,

ich habe gehört, daß die VHV seit 2010 / oder später nicht mehr an den Abrechnungsgrundsätzen teilnimmt.

Weiß jemand Genaueres? Im Netz habe ich nichts gefunden.

Danke für Eure Antworten

VlG
sh
advocat0812
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#2

26.11.2010, 07:54

Ja, das ist leider so. Ich meine seit September 2010. Aber beachte, das gilt natürlich nur für Unfälle, die sich danach ereignet haben. Altfälle würde ich immer mit 1,8 abrechnen.
SH28111977
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#3

26.11.2010, 10:55

Danke für Deine Antwort
humpi
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#4

30.11.2010, 09:31

Habe gerade ein Schreiben von der VHV auf dem Tisch: "Unsere gegenüber dem DAV veröffentlichte Arbeitsrichtlinie zur vereinfachten Abrechnung von Rechtsanwaltsgebühren gilt nur noch für bis zum 31.07.2010 erteilte Mandate. Den DAV haben wir entsprechend informiert.
Es muss also künftig wieder besonders gut argumentiert werden, dass die Merkmale des § 14 RVG über dem Durchschnitt liegen. :roll:
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