Kostenausgleichung außergerichtliche Kosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SwaJa
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#1

29.11.2010, 23:10

Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier mal wieder etwas, bei dem ich nicht weiter weiß bzw. es nicht richtig verstehe. Das Gericht hat in einem Urteil u.a. folgendes beschlossen:

"Die Klägerin trägt 2/7 der Gerichtskosten sowie 2/7 der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. Die Beklagten tragen 5/7 der Gerichtskosten sowie 5/7 der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst."

Wir sind die Kläger. Was soll ich denn da jetzt ausgleichen?! Ich verstehe das vollkommen nicht. Kann mir da jemand weiterhelfen?!

Vielen Dank!
Anastasja
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#2

29.11.2010, 23:17

sowie ich es verstehe, habt ihr zwei oder mehr Beklagten als Gegner. Du muss zuerst einfach den Kostenausgleichungsantrag stellen, in dem du alle eure Kosten (sprich volle Verfahrensgeb., Terminsgeb., GK) aufzählst etc.,. Sobald dem Gericht alle Kostenausgleichungsanträge vorliegen, wird es berechnet, wer wieviel wem zu erstatten hat. Mit den außergerichtlichen Kosten sind hier die Rechtsanwaltskosten der Parteien für das Gerichtsverfahren gemeint.
SwaJa
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#3

29.11.2010, 23:36

Ja, wir haben 2 Beklagte als Gegner.

Mit den gerichtlichen Kosten sind die Rechtsanwaltskosten der Parteien für das Gerichtsverfahren gemeint? Aber warum sind das dann "außergerichtliche" Kosten? Ich verstehe das nicht. Gibt es da irgendwo was zum nachlesen?
Anastasja
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#4

30.11.2010, 00:06

im Zivilverfahren entscheidet das Gericht bei Kostenregelung über Prozesskosten (Kosten des Gerichts - gerichtliche und Kosten der Parteien - außergerlichtliche) Hier sind nicht die außergerichtliche Gebühren wie Geschäftsgebühr etc. gemeint.
SwaJa
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#5

30.11.2010, 00:35

Alles klar! Gut zu wissen! Vielen lieben Dank für die Erklärung!
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