Kostenrechnung vom UBV völlig unklar

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
birgit23

#1

24.11.2010, 13:24

Ich habe von unserem UBV eine Kostenrechnung bekommen und steh da völlig auf dem Schlauch, ich stell sie hier mal kurz rein

GW: 1.266,81 €

1,3 VG 3100 136,50 €
1,2 TG 3104 126,00 €
0,65 VG 3401 68,25 €
1,0 EG 1003 105,00 €
Auslagen 20,00 €
Netto 455,75 €
hiervon 50 % 227,87 €
19 % Mwst. 43,30 €
Summe 271,17 €

Meines Erachtens nach ist die mit der 0,65 VG doch verkehrt, oder steh ich hier völlig auf dem Schlauch. :bahnhof
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#2

24.11.2010, 13:28

Wieso soll das verkehrt sein? Was hättest du denn abgerechnet?

Die TG müßte m.E. nach 3402 berechnet werden, ist aber egal, weil diese auch 1,2 beträgt.
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birgit23

#3

24.11.2010, 13:29

für mich ist unverständlich dass der eine 1,3 VG und eine 0,65 VG abrechnet, ich dachte es geht immer nur eins, also entweder 1,3 VG und dann die Hälfte oder eine 0,65 plus den anderen Gebühren
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verizz
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#4

24.11.2010, 13:30

Hat er mit deinem Chef vielleicht eine Vereinbarung abgeschlossen?
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#5

24.11.2010, 13:32

Die Berechnung dient doch sicherlich der Gebührenteilung. Der UBV hat also die 1,3 VG nach 3100, die bei euch entstanden ist, mit berechnet, um seinen Gebührenanteil zu ermitteln.
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birgit23

#6

24.11.2010, 13:34

Ja wir hatten mit dem UBV eine Gebührenteilung, also 50 % vereinbart;
Liesel dass ist mir unklar mit seinem Gebührenanteil, der hat doch die 0,65 für sich, also steh ich heute neben mir
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#7

24.11.2010, 13:35

Ich hätte das auch so abgerechnet! Allerdings fallen nicht für jeden 20,00 € Auslagenpauschale an?!
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#8

24.11.2010, 13:36

Wird nicht sogar die Auslagenpauschale 7002 zweimal berechnet? Einmal für den Hauptbevollmächtigten und einmal für den Unterbevollmächtigten?
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#9

24.11.2010, 13:37

Liesel dass ist mir unklar mit seinem Gebührenanteil, der hat doch die 0,65 für sich, also steh ich heute neben mir
Es werden aber alle Gebühren die jedem angefallen sind, sprich Verfahrensbevollmächtiger und Terminsvertreter, zusammengerechnet und durch 2 geteilt.
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#10

24.11.2010, 13:38

Wenn Gebührenteilung vereinbart ist, dann werden alle Gebühren berechnet, die bei beiden Anwälten angefallen sind und diese dann hälftig geteilt. Die Berechnung ist - bis auf die Auslagenpauschale, hier hat rassjel Recht - zutreffend.
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