Hallo zusammen... ich habe nun mal ein Abrechnungsproblem!
Folgender Sachverhalt: Klage 1.086,10 €
Nach Zustellung der Klageschrift und Anordnung schriftliches Vorverfahren zahlt die Beklagte 800,00 €. Wir haben in Höhe von 800,00 € die Hauptsache für erledigt erklärt (Ein Teil-Anerkenntnisurteil ergeht nicht). Über restliche 286,10 € ergeht Versäumnisurteil.
Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:
1,3 VG 3100 aus 1.086,10 €
0,5 TG 3105 aus 286,10 €
Aber dann frage ich mich, wo bleiben die 800,00 €. Für mich gilt die Zahlung nach Zustellung der Klage als Anerkenntnis. Wäre für mich eine 1,2 TG. Aber da ich kein Anerkenntnisurteil hab, kann ich die wohl nicht ansetzen, oder?
Und zwei Terminsgebühren nebeneinander gehen ja auch nicht *grübel*
Hab Ihr eine Idee und könnt mir weiterhelfen?
schonmal
Zahlung = Anerkenntnis? Wie rechne ich ab?
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Wenn ihr hinsichtlich der 800,00 Euro Erledigung erklärt habt, gibt´s kein Anerkenntnisurteil - und somit für diesen Betrag auch keine TG.
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ja, sehe ich auch so
Liebe Grüße
Bärchi
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Super, dass ihr so schnell geantwortet habt...
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Und zwei Terminsgebühren nebeneinander gehen ja auch nicht *grübel*
Ich meine schon.
Angenommen, Ihr hättet über die 800 EUR ein A.urteil bekommen und über die restlichen 286 EUR ein V.urteil, würde ich 1,2 TG aus 800 EUR und 0,5 aus 286 EUR abrechnen, insgesamt aber nicht mehr als 1,2 aus 1086 EUR.
Ich meine schon.
Angenommen, Ihr hättet über die 800 EUR ein A.urteil bekommen und über die restlichen 286 EUR ein V.urteil, würde ich 1,2 TG aus 800 EUR und 0,5 aus 286 EUR abrechnen, insgesamt aber nicht mehr als 1,2 aus 1086 EUR.
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Ein AU und ein VU in einem Verfahren ist aber eher unwahrscheinlich.
Zuletzt geändert von Liesel am 24.11.2010, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.
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stimmt... und dann nach 38 II prüfen! Oh man, hab das soooo selten hier!Zweite Chefin hat geschrieben:Und zwei Terminsgebühren nebeneinander gehen ja auch nicht *grübel*
Ich meine schon.
Angenommen, Ihr hättet über die 800 EUR ein A.urteil bekommen und über die restlichen 286 EUR ein V.urteil, würde ich 1,2 TG aus 800 EUR und 0,5 aus 286 EUR abrechnen, insgesamt aber nicht mehr als 1,2 aus 1086 EUR.
Und wenn das VU ergangen ist, obwohl der Gegner im Termin (vertreten) war und nur keinen Antrag gestellt hat, bekommt Ihr die TG auch voll 1,2. Allerdings nur aus dem Rest.
Arbeite seit fünf Jahren sehr zufrieden mit der Ol§Ro - Freeware.