Anrechnung Verfahrensgebühr bei der Kostenfestsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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zmaus2003
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#11

23.11.2010, 13:13

upps zu langsam. Liesel war schneller :lol:
also wie du siehst, benötigen wir eindeutig mehr und genauere Hintergrundangaben :D
Sandy1004
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#12

23.11.2010, 15:53

Oh je, ob ich da so durch die Akte durchsteige. :) Na, schaun wir mal.

Also, es geht darum, dass wir ein Haus gekauft haben. Der Gegener ist der ehemalige Besitzer und er sollte die Mieten, die in dem Monat noch an ihn gegangen sind, an uns weiterleiten, hat er nicht getan. Darauf hin gabs den MB in Höhe von 10.000€. Die hat gezahlt, fragt mich nicht warum, danach wurde der Antrag auf VB verschickt mit dem Hinweis, dass er 10.000€ gezahlt hat. Aus der Akte ist allerdings nicht ersichtlich, welche Forderung er noch hat, das war alles vor meiner Zeit hier. So, dann wurde Widerspruch vom Gegner erhoben, worauf es dann ins streitige Verfahren ging. Daraufhin wurde ein Schriftsatz ans AG geschrieben, in dem wir beantragen wollten, die Hauptforderung für erledigt zu erklären und dem Gegener die Kosten aufzuerlegen. Und dann kam hinterher der Beschluss, dass die Hauptsache erledigt ist, aber wir die Kosten auferlegt bekommen, dann unsere sofortige Beschwerde und dann der Beschluss, dass der alte Beschluss aufgehoben wird und der Beklagte die Kosten zu tragen hat. Dann haben wir gebeten, den Streitwert festzusetzen sowohl für das streitige Verfahren, als auch für das Beschwerdeverfahren.

Ich hoffe, das war jetzt verständlich und ihr habt ein paar Tipps, wie ich dieses, für mich extreme Problem lösen kann. Chef mosert schon rum, dass ich es immer noch nicht fertig habe, aber da muss er jetzt warten. Er wusste ja, dass ich frisch aus der Ausbildung komme. :)

Liebe Grüße
Sandra
gkutes

#13

23.11.2010, 16:40

also für die Erledigung der Hauptsache gibts keine TG
ein bisschen merkwürdig die sache hier, aber was solls. Ihr wolltet ja eigentlich nur über die Kosten einen VB. Warum ist dies nicht geschehen?

KFA:
1,0 MB aus 10000
pte
(ust)

1,3 VG 10000
-1,0 MB
pte
(ust)
Sandy1004
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#14

23.11.2010, 17:14

Frag mich nicht, ich wurde schon stutzig, als ich sah, dass da überhaupt ein VB beantragt wurde. Ich glaub, mein Chef hat das selber nicht so wirklich verstanden, sonst wäre da bestimmt kein Vermerk drin mit dem wortlaut, dass man gegen Beschlüsse sofortige Beschwerde einlegen kann. Aber wie gesagt, wir sind ja hier eher Hausverwaltung und er macht das seit 20 Jahren und da vergisst man wohl einiges ausm Jurastudium.

Vielen lieben Dank! Dann werd ich mich gleich mal noch dran setzen. Aber der niedrige Streitwert wird dann nicht berücksichtigt?
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zmaus2003
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#15

24.11.2010, 15:16

@gkutes: was ist mit dem Beschwerdeverfahren??? 0,5 VG aus den 1300 Streitwert???
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Geniesserin
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#16

24.11.2010, 15:57

gkutes hat geschrieben:
KFA:
1,0 MB aus 10000
pte
(ust)

1,3 VG 10000
-1,0 MB
pte
(ust)
Dabei fehlt aber noch die 0,5 VB-Gebühr aus dem Kostenwert.
Die VB-Gebühr ist entstanden, wenn ihr bei der Beantragung keine Kenntnis von dem Widerspruch hattet und damit auch erstattungsfähig.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
gkutes

#17

25.11.2010, 13:19

ja - da fehlte ja ein haufen bei mir :shock:
der wirre Sachverhalt hat mich auch ganz kirre gemacht.
beschwerde gibt es auch.
Die VB-Gebühr ist entstanden, wenn ihr bei der Beantragung keine Kenntnis von dem Widerspruch hattet und damit auch erstattungsfähig.
hm-hier wurde ja nach VB widerspruch eingelegt, der als Einspruch gewertet wurde. Aber du sagst ja selbst "aus dem Kostenwert"
Lachgummi
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#18

25.11.2010, 15:31

Hallo meine Lieben...

Ich bin durch die Vorgeschichte total verwirrt und stelle mal meine Frage:

Wir haben Klage erhoben, vorl. Streitwert: 22.335,50€
paar Tage später wurde ein Teilbetrag bezahlt (11.923€)
Termin wurde anberaumt - fand jedoch nicht mehr statt weil
die Beklagte einen weiteren Teilbetrag zahlte (10.412,50 €)
was der restforderung entspricht
Erledigung der Hauptsache wurde erklärt, nachdem die Beklagte auch die Zinsen zahlte
durch Beschluss werden der Beklagten die Kosten auferlegt.

GW: 22.335,50
1,3 3100
PTE
ust? (klägerin ist firma)

das wars oder??
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Liesel
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#19

25.11.2010, 15:35

Jep. Wenn die Klägerin zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kannst du im KfA keine MwSt geltend machen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Lachgummi
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#20

25.11.2010, 15:53

eine einigungsgebühr hat bei teilzahlungen nach klageerhebung nichts zu suchen oder?? hat jemand in der akte abgerechnet :shock:
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