Folgender Sachverhalt: Klage 1.086,10 €
Nach Zustellung der Klageschrift und Anordnung schriftliches Vorverfahren zahlt die Beklagte 800,00 €. Wir haben in Höhe von 800,00 € die Hauptsache für erledigt erklärt (Ein Teil-Anerkenntnisurteil ergeht nicht). Über restliche 286,10 € ergeht Versäumnisurteil.
Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:
1,3 VG 3100 aus 1.086,10 €
0,5 TG 3105 aus 286,10 €
Aber dann frage ich mich, wo bleiben die 800,00 €. Für mich gilt die Zahlung nach Zustellung der Klage als Anerkenntnis. Wäre für mich eine 1,2 TG. Aber da ich kein Anerkenntnisurteil hab, kann ich die wohl nicht ansetzen, oder?
Und zwei Terminsgebühren nebeneinander gehen ja auch nicht *grübel*
Hab Ihr eine Idee und könnt mir weiterhelfen?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)