Abrechng. auf VKHBasis f. Beschwerdeverf. zum Betreuungsverf

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jule257
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#1

17.11.2010, 19:20

Hallo!!!

Und zwar, wir haben eine Betreuungssache auf der Arbeit... ich hatte sowas zuvor noch nie und hoffe ihr könnt mir helfen!
Unser Mandant, also der Betreute, hatte vor unserer Beauftragung Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt, in welchem ihm der Betreuer XY zugewiesen wurde. Das ganze war eben vor dem AG ! Naja diese Beschwerde ging dann an das LG und sodann wurde ein Anhörungstermin vor dem LG bestimmt.
Erst ab da wurden wir beauftragt.
Wir sollten den Termin verschieben, haben wir auch getan.
Zudem haben wir einen langen Schriftsatz geschrieben, in welchem wir erklärt haben, dass der jetzige Betreuer unzumutbar für unseren Mandanten ist und haben deshalb einen Betreuerwechsel beantragt.
Der verlegte Termin war dann heute, den mein Chef auch mit wahrgenommen hat.
Er hat bei diesem Termin Verfahrenskostenhilfe beantragt.
Nun hat er mir diktiert, dass ich doch mal im Entwurf eine "Abrechnung auf VKH-Basis für das Beschwerdeverfahren zum Betreuungsverfahren" machen soll. Genauso waren seine Worte! Und: Es gab wie gesagt einen Termin und er hat einen Schriftsatz ans Gericht gefertigt!
So, ich habe auch keinen Streitwert!!

Was muss ich tun?? Wie abrechnen? Nach 3305 VV RVG? Ich hab keine Ahnung. Und wohin geht die Abrechnung dann, als AG oder LG oder getrennt? Ach keine Ahnung...

:thx Bitte helft mir, bin echt verzweifelt!!
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Kerstinchen
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#2

18.11.2010, 08:31

Mach doch einen SS an das Gericht und bitte um Festsetzung des Streitwertes :)
Muta
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#3

18.11.2010, 16:29

Wert: 4.000,00 Euro
Beschwerdeverfahren:
Verfahrensgebühr 0,5 nach 3500 RVG
und
Terminsgebühr 0,5 nach 3513
Das würde ich mal so vorsichtig entwerfen, aber ohne Gewähr!
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Kerstinchen
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#4

18.11.2010, 21:56

@ muta

An den Regelwert habe ich auch erst gedacht, war mir aber nicht sicher :)

Die Gebühren würde ich auch so ansetzen
Jule257
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#5

19.11.2010, 15:03

Vielen lieben Dank!!! :)
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