Ehescheidung abrechnen mit Mehrwert des Vergleichs

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rak_84
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#1

18.11.2010, 10:50

Hi Leute,

ich brauche mal wieder Eure Hilfe zu einer Endabrechnung:
Heute war Termin zur Ehescheidung (ES-Verfahren natürlich anhängig, Unterhaltsangelegenheit nur außergerichtlich). Es wurde eine Vereinbarung zum Unterhalt zwischen den Parteien getroffen, welche beim Gerichtstermin zur ES auch protokolliert wurde.

Nun hat das Gericht folgendes festgesetzt: ES: 10.000,00 €, VA: 2.000,00 €, Mehrwert des Vgl.: 100.000,00 €.

Meine Frage: welche Abrechnung stimmt?

1,3 VG a. 12.000,00 €
0,8 VG a. 100.000,00 €
1,3 VG a. 112.000,00 €
1,2 TG a. 112.000,00 €
1,0 EG a. 12.000,00 €
1,5 EG a. 100.000,00 €
1,5 EG a. 112.000,00 €
(Natürlich Höchstgrenzen beachten)
+ PTE + USt.

oder:

1,3 VG a. 12.000,00 €
0,8 VG a. 88.000,00 €
1,3 VG a. 100.000,00 €
1,2 TG a. 12.000,00 €
1,0 EG a. 12.000,00 €
1,5 EG a. 88.000,00 €
1,5 EG a. 100.000,00 €
(Natürlich Höchstgrenzen beachten)
+ PTE + USt.

???

Also ich meine, es ist Variante 2, aber meine Kollegin meint, Variante 1 wäre richtig.

:thx
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Liesel
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#2

18.11.2010, 10:56

Keiner von euch hat Recht. Du kannst nur eine 1,5 EG aus 100.000,00 Euro berechnen. Für die Scheidung bekommst du keine EG. Ob du für den VA eine EG bekommst, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.

Eine 1,3 VG aus 112.000,00 Euro bekommst du nicht - oder war hier die Höchstgrenze gemeint?
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#3

18.11.2010, 11:18

Bezüglich der Höchstgrenze habe ich noch nicht geschaut gehabt.
Das heisst, die zweite Abrechnung müsste jetzt ausschauen
1,3 VG a. 12.000,00 €
0,8 VG a. 88.000,00 €, Höchstgrenze jetzt berücksichtigt
1,2 TG a. 12.000,00 €
1,5 EG a. 100.000,00 €
+ PTE + USt.?
Wieso wird die EG nicht mit 1,0 angesetzt? Es wurde ja protokolliert. Das mit der Terminsgebühr verstehe ich auch nicht, wieso sie nur aus 12.000,00 € berechnet wird?
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#4

18.11.2010, 11:23

1,3 VG aus 12.000,00 €
0,8 VG aus 100.000,00 €
max. 1,3 VG aus 112.000,00 €
1,2 TG aus 112.000,00 € - sollte nur eine reine Protokollierung stattgefunden haben, dann:
1,2 TG aus 12.000,00
1,5 EG aus 100.000,00 €

Für die Scheidung gibts keine EG.
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#5

18.11.2010, 12:34

Du kannst Dich über die Scheidung nicht einigen, es ist zwingend eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Deshalb kann es dafür auch keine EG geben.
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