Erbrecht abrechnen, Hilfe :)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Münchner-RAFA
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#1

17.11.2010, 14:31

Hallo zusammen,
ich muss eine komplette Erbrechtakte abrechnen. Ich habe leider zu folgenden Punkten im RVG nicht viel finden können:

1.) Grundbuchberichtigungsantrag abrechnen. Welche RVG - Gebühr würdet ihr nehmen?

2.) Welche Gebühr würdet ihr für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses nehmen?

3.) Außerdem haben wir einen Erbschein (über Amerika....) beantragt. Hier sind die Gebühren an sich klar (1,3 Verfahrensgebühr etc.). Die eidesstattliche Versicherung für diesen Erbschein haben wir über einen Notar abgewickelt. Hier gibt es nun ja noch eine Korrespondenzgebühr für den Notar oder? Welche Gebühr wäre hier anzuwenden?

Wäre super wenn ihr mir antworten könnten :)! Danke!
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Kerstinchen
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#2

18.11.2010, 08:36

Also für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses (sofern es kein notarielles Nachlassverzeichnis ist) würde ich die Geschäftsgebühr nehmen, und zwar nach dem Wert von Aktiva und Passiva.

Die Grundbuchberichtigung ist m.E. nach der KostO abzurechnen. Da bin ich mir aber nicht so ganz sicher.

Wenn ein anderer Notar die eidesstattliche Versicherung erstellt hat, müsste er doch eine Kostenrechnung erstellen und Euch bzw. dem Mandnaten übersenden. Oder habe ich da was falsch verstanden?!

Liebe Grüße,

Kerstinchen
Münchner-RAFA
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#3

18.11.2010, 09:26

Gut das mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses werde ich so machen, sprich eine 1,3 Geschäftsgebühr.

Bei der Sache mit dem Notar hast du natürlich Recht. Hier können wir keine Extra Gebühr verlangen.

Bei der Grundbuchberichtigung würde ich jetzt einfach die gesetzliche Mindestgebühr von 0,5 nehmen, da der Aufwand für die Grundbuchberichtigung wirklich nicht sehr groß war. Oder was meint ihr?
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