Abrechnung Unfallsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sugar88
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#1

17.11.2010, 12:03

Ich brauch mal wieder Eure Hilfe :cry:

Ich tue mich immer so schwer bei der Ermittlung von Gegenstandswerten

Folgender Sachverhalt



Mandantin hatte Sachschaden am Auto

Kostenvoranschlag bei gegnerischen Versicherung eingereicht.

Nettobetrag 788,11
Brutto 937,85


Die Versicherung hat nun – weil ja nicht repariert wurde – lediglich den Nettobetrag überwiesen.


Ich soll nun abschließend abrechnen.

Streitwert? Netto- oder Bruttobetrag?
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misspinky1984
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#2

17.11.2010, 12:04

Gegenüber der ggn. Haftpflichtversicherung kannst Du lediglich den Wert zugrunde legen, den die Versicherung reguliert hat (Nettobetrag + Kostenpauschale). :wink:
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Frau Cindy
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#3

17.11.2010, 12:05

Der Gegenstandswert ist derjenige Betrag, der reguliert wurde. Hier also der Nettobetrag.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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