Hallo,
wir haben in einer Sache einen Beschluss bekommen, dass der Streitwert bis zum 17.08.2010 auf 3.000,00 Euro und für die Zeit danach auf 1.500,00 Euro (Kosteninteresse) festgesetzt wird.
Jetzt war ein Termin am 18.08.2010 und ich denke mir, dass sich das Gericht auch so gedacht hat mit dem Streitwert, damit die Terminsgebühr halt nur aus 1.500 Euro berechnet werden kann. VOR diesem Termin haben jedoch auch schon 2 Termine stattgefunden.
Unser Mandant, der die Kosten zu tragen hat, soll natürlich jetzt mit so wenig wie möglich Kosten davon kommen und ich soll nun gegen den Antrag der Gegenseite, die Terminsgebühr aus 3.000,00 Euro festzusetzen, etwas sagen. Was schlagt Ihr vor?
Ich habe schon einmal geschrieben, dass extra im Beschluss steht, dass aus Kosteninteresse der Wert auf 1.500 Euro festgesetzt wurde, aber die Gegenseite hat hierauf halt nur geantwortet, dass ja vorher auch schon Termine stattgefunden haben.
HILFE!
Streitwert bis 17.08. und Termin 18.08.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wenn vor dem 18.08.2010 schon Termine stattgefunden haben, ist die TG aus 3.000,00 Euro entstanden. Wie willst du dem denn entgegnen?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Hm, keine Ahnung. Aber sicher nicht hinsichtlich der angefallenen RA-Gebühren, denn hier sind sowohl VG als auch TG nach den 3.000,00 Euro entstanden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
NIX!SSchall hat geschrieben:Was schlagt Ihr vor?
Liesel hat es schon auf den Punkt gebracht. Das Gericht mag sich bei dem SW-Splitting sonst was gedacht haben, aber sicherlich nicht, dass der Wert der TG auf 1.500 € herunterrutscht. Das war zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr möglich. Also: Wollt ihr euch nicht blamieren, sagt am besten gar nix.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 461
- Registriert: 11.11.2009, 18:03
- Beruf: ReFa
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Düsseldorf
... und rechnet Eure TG auch nach 3000 Euronen ab.
Streitwertfestsetzungen der Gerichte sind teilweise für die Tonne, auch hier in Deinem Fall sehe ich das so, vor allem wenn der Beschluss erst nach Beendigung des Verfahrens ergeht, so sieht es hier zumindest aus.
Ich hab eine Sache durchgezogen - und verloren - in der der Beklagten-RA sich 2 Tage nach dem niedrigeren Streitwert bestellt hat, er hat am Ende die 3100 nach dem hohen Streitwert bekommen, weil er von der teilweisen Klagerücknahme angeblich nichts wußte. Also wozu dann die Streitwertreduzierung zum Zeitpunkt X ?
Streitwertfestsetzungen der Gerichte sind teilweise für die Tonne, auch hier in Deinem Fall sehe ich das so, vor allem wenn der Beschluss erst nach Beendigung des Verfahrens ergeht, so sieht es hier zumindest aus.
Ich hab eine Sache durchgezogen - und verloren - in der der Beklagten-RA sich 2 Tage nach dem niedrigeren Streitwert bestellt hat, er hat am Ende die 3100 nach dem hohen Streitwert bekommen, weil er von der teilweisen Klagerücknahme angeblich nichts wußte. Also wozu dann die Streitwertreduzierung zum Zeitpunkt X ?