Abrechnung offener Vollzug/vorzeitige Entlassung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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nönie
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#1

16.11.2010, 09:28

Hallo!
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, ich soll eine Akte abrechnen und bin gerade am verzweifeln :(

Folgender Sachverhalt:

Unser Mandant ist in der JVA aufhältig.

Zuerst haben wir Akteneinsicht bei der JVA beantragt,
dann beim LG einen Antrag auf offenen Vollzug gestellt,
und nahmen einen Termin bei der Anhörung vor dem LG teil.

Später haben wir eine vorzeitige Entlassung beantragt.

Mein Chef meinte, dass ich hier zwei Rechnungen fertigen soll
1. Antrag auf offenen Vollzug
2. Vorzeigige Entlassung

So jetzt mein Problem: Eigentlich hätte ich gedacht, dass man die Angelegenheit als Strafsache abrechnet, aber mich verwirrt halt, dass mein Chef beim Antrag auf offenen Vollzug auch beantragt hat, dass der Streitwert nicht über 600,- € festgesetzt werden soll.

Danke schonmal für Eure Hilfe!
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nönie
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#2

16.11.2010, 10:41

Kann mir keiner Weiterhelfen? :hilfe
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Adora Belle
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#3

16.11.2010, 10:53

Das eine ist Vollstreckung - nämlich die vorzeitige Entlassung. Wird nach Teil 4 Abschnitt 2 abgerechnet.

Das andere ist Vollzug, also nicht die Frage ob, sondern wie vollstreckt wird - nämlich im offenen oder geschlossenen Vollzug. Vollzugsrecht gehört quasi zum Verwaltungsrecht, hat deshalb einen Gegenstandswert und wird nach Teil 3 abgerechnet.
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#4

16.11.2010, 11:04

:thx
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