Gegenstandswert Zustimmungserklärung + Herausgabe Schlüssel

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SleazZ
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#1

12.11.2010, 13:33

Huhuuu - ich schon wieder :D

Wer ist so schlau und kann mir sagen, welche Gegenstandswerte ich ansetzen kann, wenn es einerseits um Herausgabe von Wohnungsschlüsseln geht und andererseits um Erteilung einer Zustimmungserklärung bzgl. des Austritts aus einem gemeinsamen Mietvertrag?? Muss hier gerade ne Scheidungssache abrechnen (und Familienrecht ist erst eh nich so meins....) und dabei sind auch vorgenannte, nicht anhängige Ansprüche, außergerichtlich behandelt worden.

Danke im Voraus für schlaue Antworten :P
Luisa123456
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#2

14.11.2010, 19:52

Hallo, für die Herausgabe der Wohnungsschlüssel würde ich den Wert der Schlüssel nehmen (EUR 30,00?) und für den Austritt 12 x die Monatsmiete. Kann ich aber nicht wirklich begründen, Bauchgefühl :)
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
SleazZ
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#3

15.11.2010, 21:34

danke für deine antwort :)

das selbe bauchgefühl hatte ich auch in etwa, nur leider nutzt mir bauchgefühl hier nichts... muss ja den richtigen GW angeben. ich hab´s mir mittlerweile ganz einfach gemacht: hab als GW in der rechnung einfach die allgemeine wertvorschrift § 23 Abs. 3 S. 2 RVG angegeben (also 4.000 €). hab ja nun wirklich keine anhaltspunkte gefunden...
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