Hallo alle zusammen,
wir haben hier ein Abrechnungsproblem.
Ausgangspunkt ist eine vor ca. 5 Jahren eingetragene Zwangssicherungshypothek.
Zwischenzeitlich hat sich der Schuldner gemeldet will diese mit einem Betrag x auslösen.
Diesen Betrag x hat mein Chef jetzt den Auftrag treuhänderisch zu verwalten.
M.E. ist hier entstanden:
Eine Gebühr 3309 und eine 1,0 Einigungsgebühr da durch Zwangssicherungshypothek anhängig ??
Mit dem Treuhandauftrag ist da jetzt noch eine gesonderte Gebühre gem. VV 2300 entstanden?
Kann hier jemand helfen??
LG Baffi
Einigungsgebühr in der Zwangsvollstreckung
- Badeschlappe26
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Wenn Betrag x nicht der volle Forderungsbetrag ist, sondern da tatsächlich eine Einigung war, dann gehe ich mit mit 1,0 Eingigungsgebühr (da anhängig). Streitwert dürfte allerdings lediglich 1/5 bis 1/6 des Forderungsbetrag sein, da ihr ja eine Einigung aufgrund eines bereits vorliegenden vollstreckbaren Titels abschließt. (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> sagt 1/6).
Was du für den Treuhandauftrag bekommst, weiß ich allerdings nicht - warum soll das denn treuhänderisch verwaltet werden?!
Was du für den Treuhandauftrag bekommst, weiß ich allerdings nicht - warum soll das denn treuhänderisch verwaltet werden?!
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
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Wenn die treuhänderische Verwaltung nicht über das "Lagern" auf einem Anderkonto hinausgeht, ist es m.E. ein Fall der Hebegebühr, Nr. 1009 VV.
Arbeite seit fünf Jahren sehr zufrieden mit der Ol§Ro - Freeware.