terminsgebühr bei telefonat mit gegner

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Curry
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#21

21.06.2007, 09:00

Richtig, sobald Klageauftragt besteht, muss man nach Teil 3 abrechnen und es kann auch eine TG entstehen.
Curry

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samara
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#22

21.06.2007, 09:15

Warum entsteht in meinem Fall 0,8 Verf.geb? Warum nicht 1,3?
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sunny84
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#23

21.06.2007, 09:17

Weil die Klage noch nicht eingereicht worden ist.
Nr. 3101 VV RVG
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samara
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#24

21.06.2007, 09:25

und wird in diesem Fall die Geschäftsgebühr auch zur Hälfte angerechnet, oder gilt irgend eine Besonderheit?
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sunny84
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#25

21.06.2007, 09:32

Also so weit ich weiß, wird die GG ganz normal angerechnet.
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Curry
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#26

21.06.2007, 09:39

Hier musst du erstmal prüfen, ob die GG überhaupt angefallen ist. Solltet ihr von vornherein Klageauftrag gehabt haben, dann ist keine GG angefallen.
Sollte eine angefallen sein, wird diese zur Hälfte angerechnet.
Curry

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samara
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#27

21.06.2007, 09:40

vielen Dank!!!! Ich hatten in meinem Fall bis jetzt nur 1,3 Geschäftsgeb. und 1,5 Einig.geb. abgerechnet. Dann muss ich wohl gegenüber der RSV "den Rest" zusätzlich abrechnen. Muss ich irgendwie begründen, dass ich damals nicht alles abgerechnet habe, oder kann ich einfach stumpf eine Rechnung schiken? Hat jemand damit Erfahrungen?
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Ilona
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#28

21.06.2007, 10:05

Ich würd die Rechnung einfach zur RSV schicken und schreiben,
dass es damals übersehen wurde. Das reicht eigentlich.
samara
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#29

21.06.2007, 10:09

Vielen Dank! Und nach welcher RVG-Nr. entsteht in einem solchen Fall (aufgrund des Telefonats) die Terminsgebühr? 3104 VV???
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sunny84
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#30

21.06.2007, 10:11

Jepp, Nr. 3104 VV RVG
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