terminsgebühr bei telefonat mit gegner
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Richtig, sobald Klageauftragt besteht, muss man nach Teil 3 abrechnen und es kann auch eine TG entstehen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Warum entsteht in meinem Fall 0,8 Verf.geb? Warum nicht 1,3?
- sunny84
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Weil die Klage noch nicht eingereicht worden ist.
Nr. 3101 VV RVG
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"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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und wird in diesem Fall die Geschäftsgebühr auch zur Hälfte angerechnet, oder gilt irgend eine Besonderheit?
- sunny84
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Also so weit ich weiß, wird die GG ganz normal angerechnet.
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Hier musst du erstmal prüfen, ob die GG überhaupt angefallen ist. Solltet ihr von vornherein Klageauftrag gehabt haben, dann ist keine GG angefallen.
Sollte eine angefallen sein, wird diese zur Hälfte angerechnet.
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Curry
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vielen Dank!!!! Ich hatten in meinem Fall bis jetzt nur 1,3 Geschäftsgeb. und 1,5 Einig.geb. abgerechnet. Dann muss ich wohl gegenüber der RSV "den Rest" zusätzlich abrechnen. Muss ich irgendwie begründen, dass ich damals nicht alles abgerechnet habe, oder kann ich einfach stumpf eine Rechnung schiken? Hat jemand damit Erfahrungen?
Vielen Dank! Und nach welcher RVG-Nr. entsteht in einem solchen Fall (aufgrund des Telefonats) die Terminsgebühr? 3104 VV???
- sunny84
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Jepp, Nr. 3104 VV RVG
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