![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
sitze gerade wieder an einer Abrechnung für sie Strafvollstreckung.
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Die StA hat gegen den Beschluss des LG (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wurde abgelehnt) sofortige Beschwerde eingelegt. Wir haben beantragt, die sofortige Beschwerde zurückzuweisen und eine Begründung dazu geschrieben.
Fallen hierfür folgende Gebühren an: 4201, 4203, 7002, 7003, 7005 und nochmal die 4201 (wegen der Begründungsschrift die wir gefertigt haben) ?
Bin mir etwas unschlüssig
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)