Gebührenrechnung außergerichtliche Einigung im Kündigungsrec

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mona84
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#1

09.11.2010, 15:43

Hallo Kolleginnen,

Ich habe Probleme bei der Erstellung einer Kostenrechnung:

Gegen unseren Mandanten wurde Kündigungsschutzklage eingereicht.
Wir haben dem Gericht gegenüber die Vertretung angezeigt.

Sodann hat der Chef mit dem Anwalt der Gegenseite telefoniert und außergerichtlich einen Vergleich erzielt.

Dem Gericht wurde mitgeteilt, man habe sich geeinigt, und der Rechtsstreit wurde übereinstimmend für erledigt erklärt.

Ich würde wie folgt abrechnen:

1,3 Verfahrensgebühr (Gericht)
1,2 Terminsgebühr (für Telefonat mit Anwalt)
1,5 Einigungsgebühr (außergerichtliche Einigung)
Auslagen
MwSt

Kann ich das so machen, oder gibt es da Spezialvorschriften ?

LG,
Moni
ChaosQueen1988
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#2

09.11.2010, 15:48

also ich würde auch die 1,3 Verfahrensgebühr nehmen, die 1,5 Einigungsgebühr aber die 1,2 Terminsgebühr würde ich weglassen...für ein Telefonat gibt es doch keine Terminsgebühr...zumindest rechne ich so immer ab...
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#3

09.11.2010, 15:50

Natürlich gibt es für ein Telefonat mit der Gegenseite, das auf die Erledigung des Streits gerichtet ist, eine Terminsgebühr. Bitte lies mal die Anmerkungen zu Ziffer 3104.
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#4

09.11.2010, 15:55

ChaosQueen1988 hat geschrieben:also ich würde auch die 1,3 Verfahrensgebühr nehmen, die 1,5 Einigungsgebühr aber die 1,2 Terminsgebühr würde ich weglassen...für ein Telefonat gibt es doch keine Terminsgebühr...zumindest rechne ich so immer ab...
:shock: da verschenkst Du aber nen Haufen Geld.
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#5

09.11.2010, 15:55

Wenn das Verfahren zum Zeitpunkt der Einigung noch anhängig war, bekommst du nur eine 1,0 EG.
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