Hallo zusammen!
Ich mal wieder
Bin meinem Chef ja echt dankbar, dass er so langsam aber sicher mir immer mehr Aufgaben zuteilt. Nun habe ich allerdings einen Fall auf dem Tisch, der mir meine Nerven raubt. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Folgender Sachverhalt:
- Wir haben die Gegenseite außergerichtlich angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert
- Da keine Zahlung geleistet wurde, haben wir MB beantragt
- Gegenseite hat Widerspruch erhoben
- das vereinfachte Verfahren gem. § 495 a ZPO wurde angeordnet
- ohne mündliche Verhandlung ergeht Urteil.
So, nun soll ich alle außergerichtlichen, sowie gerichtlichen Kosten auflisten. Da bin ich mir aber was die Anrechnungsgeschichte betrifft nicht sicher. Hier mal die Gebühren, die ich benennen würde:
*1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
*Kopierkosten gem. Nr. 7000
*Auslagen gem. 7002
*1,0 Gebühr für MB gem. Nr. 3305
*1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100
*Anrechnung 1,0 Gebühr für MB (Abzug der 1,0 Gebühr)
*1,2 Terminsgebühr gem. 3104
*Auslagen
*MwSt
Irgendwie hab ich dabei aber kein gutes Gefühl
Kann mir jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße
Simba
außergerichtl./gerichtl. Abrechnung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du mußt noch die 0,65 GeschG auf die 1,0 MB-Gebühr anrechnen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 120
- Registriert: 08.03.2009, 01:10
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: NRW/Kreis Recklinghausen
Also so:
*1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
*Kopierkosten gem. Nr. 7000
*Auslagen gem. 7002
*1,0 Gebühr für MB gem. Nr. 3305
*Abzug 0,65 Geschäftsgebühr
*1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100
*Anrechnung 1,0 Gebühr für MB (Abzug der 1,0 Gebühr)
*1,2 Terminsgebühr gem. 3104
*Auslagen
*MwSt
Das ich die Auslagen zweimal berechne ist auch korrekt oder?
*1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
*Kopierkosten gem. Nr. 7000
*Auslagen gem. 7002
*1,0 Gebühr für MB gem. Nr. 3305
*Abzug 0,65 Geschäftsgebühr
*1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100
*Anrechnung 1,0 Gebühr für MB (Abzug der 1,0 Gebühr)
*1,2 Terminsgebühr gem. 3104
*Auslagen
*MwSt
Das ich die Auslagen zweimal berechne ist auch korrekt oder?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Hatte ich doch glatt übersehen, daß die nicht berechnet wurde.gkutes hat geschrieben:für den MB gibt es auch noch mal Auslagen!
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)