Strafvollstreckungsgebühren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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michi-bruce
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#1

09.11.2010, 09:38

Hallo, ich bin es mal wieder. :D

Sagt mal, weiß irgendjemand ob in einem Strafvollstreckungsverfahren (wo die Gebühren ab 4200 entstehen) auch die Grundgebühr gem. Nr. 4100 anfällt. Sitze gerade an der Abrechnung.

:thx schon mal im Voraus, 8)
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Liesel
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#2

09.11.2010, 10:07

Eine Grundgebühr ensteht im Strafvollstreckungsverfahren nicht - siehe Vorbemerkung 4.2, Rdn. 3.
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