...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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hannah81
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#1
05.11.2010, 11:19
Hallo zusammen,
ich bin grad total verwirrt ...
wir haben nen KFB vom Landgericht erhalten, wonach unsre Partei an die Gegenseite 1500 € zahlen muss, allerdings wurde dem KFB ein überhöhter Streitwert zu Grunde gelegt, was wir jetzt angreifen wollen. Ich hab als Rechtsmittel gegen den KFB die Erinnerung in Erinnerung *hehe*, jetzt hab ich aber viele verschiedene Sachen (auch hier im Forum) gelesen, wonach ab nem Wert von 200 € eine sofortige Beschwerde ans nächst höhere Gericht (also OLG) gemacht werden muss und bei nem Wert unter 200 € eben die Erinnerung ans aktuell zuständige Gericht (Landgericht). Jetzt weiß ich grad nicht, was ich machen soll. Nach dem Wert müsste ich die sofortige Beschwerde ans OLG machen... aber auf dem KFB steht keine Rechtsmittelbelehrung, heißt das, es ist kein Rechtsmittel gegeben und ich müsste die Erinnerung ans Landgericht machen?
Wär super, wenn mir jemand helfen könnt
Liebe Grüße
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jessi91
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#2
05.11.2010, 11:21
Du müsstest bei einem so hohen Streitwert sofortige Beschwerde einlegen....
Die sofortige Beschwerde ist aber ein Rechtsbehelf... deshalb müsstest du das beim gleichen Gericht einlegen, aus welchem der KFB ausgestellt wurde
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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hannah81
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#3
05.11.2010, 11:43
ah ok. also dann so:
bis 200 € - Erinnerung ans gleiche Gericht
ab 200 € - sofortige Beschwerde ans gleiche Gericht
menno... ich komm mir heute vor, als wär ich den ersten Tag in diesem Beruf.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Ich werde es mal damit entschuldigen, dass Freitag is... wird Zeit für Feierabend und Wochenende
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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jessi91
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#4
05.11.2010, 11:52
Jap genau
Macht nix...geht mir manchmal auch so ...vor allem Freitags
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
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jessi91
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