Liebe Forenos,
ich bräuchte mal bitte Eure Hilfe bei der Abrechnung einer Strafsache. Wir machen selten Strafsachen und daher hab ich absolut keinen Plan, wie ich hier abrechnen kann.
Gegen unsere Mandantin wurde wegen Beleidigung ermittelt. Es wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem sie zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á € 40,00 verurteilt wurde. Hiergegen haben wir Einspruch eingelegt. Im anschließenden Termin wurde die Geldstrafe auf 20 Tagessätze á € 25,00 reduziert.
Kann mir Irgendjemand bei der Kostennote an die Mandantin helfen?
schonmal im voraus.
Brauche Hilfe bei Abrechnung einer Strafsache
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
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Bitte erstmal grob Teil 4 überfliegen. Es gibt Grundgebühr, Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren und erste Instanz, und Terminsgebühr für den Hauptverhandlungstermin. Welche dieser Gebühren Ihr bekommt, hängt vom Umfang Eurer Tätigkeit ab. Dazu müßtest Du dann noch ein bissel schreiben.
- Bibi
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Hab Teil 4 und Teil 5 schon gelesen, aber nix verstanden. Ich blick da überhaupt nicht durch und Cheffe ist nicht da.
Was soll ich denn zum Umfang unserer Tätigkeit noch schreiben?
Was soll ich denn zum Umfang unserer Tätigkeit noch schreiben?
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
- Adora Belle
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Ob Ihr im Ermittlungsverfahren schon tätig wart oder erst nach Eingang des Strafbefehls. Hat der Verteidiger am Termin teilgenommen?
Üblicherweise lautet Deine Abrechnung:
GG 4100
VG 4104
VG 4106
TG 4108
Kopien, Auslagenpauschale, USt
Ich leg Dir jedenfalls in diesem Thread meinen Beitrag #13 ans Herz.
Üblicherweise lautet Deine Abrechnung:
GG 4100
VG 4104
VG 4106
TG 4108
Kopien, Auslagenpauschale, USt
Ich leg Dir jedenfalls in diesem Thread meinen Beitrag #13 ans Herz.
falls ihr wirklich im ermittlungsverfahren schon tätig wart und auch der RA im Termin zur HV erschienen ist, fallen die gebühren so an wie von adora belle bereits geschrieben. die gefertigten kopien von der akteneinsicht berechnen sich nach Nr. 7000 VV RVG (Dokumentenpauschale).
wenn ihr im ermittlungsverfahren tätig wart, wäre für die dort anzusetzende VG viell. noch wichtig zu wissen, was ihr da genau gemacht habt. wenn ihr z.b. nur nen akteneinsichtsantrag gestellt habt und eure verteidigung angezeigt habt und das nächste in der akte ist der strafbefehl, dann würde ich zumindest diese gebühr unterhalb der mittelgebühr ansetzen. zwar kannst du immer ohne begründung alle mittelgebühren nehmen, aber man sollte schon danach gucken, ob manches auch so gerechtfertigt ist (wenn der mandant natürlich 5.000 € im monat verdient und kein armer hartz IV schlucker is, kannste auch ne mittelgebühr ansetzen).
wenn ihr im ermittlungsverfahren tätig wart, wäre für die dort anzusetzende VG viell. noch wichtig zu wissen, was ihr da genau gemacht habt. wenn ihr z.b. nur nen akteneinsichtsantrag gestellt habt und eure verteidigung angezeigt habt und das nächste in der akte ist der strafbefehl, dann würde ich zumindest diese gebühr unterhalb der mittelgebühr ansetzen. zwar kannst du immer ohne begründung alle mittelgebühren nehmen, aber man sollte schon danach gucken, ob manches auch so gerechtfertigt ist (wenn der mandant natürlich 5.000 € im monat verdient und kein armer hartz IV schlucker is, kannste auch ne mittelgebühr ansetzen).