Owi Halter GmbH - Fahrer - nat. Person

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tine
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#1

31.10.2010, 12:51

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Verwarnungsgeld wegen Parken im Halteverbot
Anhörungsbogen/Zeugefragebogen gegen GmbH wegen Fahrerermittlung
Antrag Akteneinsicht und Mitteilung des Fahrers
Einstellung des Verfahrens gegen die GmbH

Bußgeldbescheid gegen den Fahrer ergangen,
Einspruch eingelegt,
Verfahren von der AA eingestellt, Bußgeldbescheid aufgehoben, notwendige Auslagen trägt die Staatskasse

Wir haben zunächst die GmbH vertreten, dann den Fahrer in der Sache

So hätte ich spontan abgerechnet:

Angelegenheit gegen die GmbH
5100, 5101 und 5115, Auslagen und Mwst

Angelegenheit gegen den Fahrer
5101 und 5115, Auslagen und Mwst

Ich bin jedoch nicht sicher, ob dies so richtig ist.
LG Tine
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Rumpelstilzchen
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#2

24.01.2011, 22:20

Ja, Du kannst beide Verfahren abrechnen
Jupp03/11

#3

24.01.2011, 22:44

ob die Fragestellerin wohl bis heute gewartet hat :mrgreen:
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Rumpelstilzchen
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#4

25.01.2011, 12:41

:oops:
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