Oh Mann, diese Rechtsschutzversicherungen! :twisted:
Verfahren vor Verwaltungsbehörde und mit anschließendem gerichtlichen Verfahren - habe natürlich zweimal die 7002 berechnet. Bekomme jetzt in mehreren Verfahren von der ÖR.. Standardschreiben zurück mit folgendem Inhalt:
"... die Aufzählung der verschiedenen Angelegenheiten ist in § 17 RVG abschließend, ebenso die Aufzählung der besonderen Angelegenheit in § 18 RVG. In Bußgeld- und Strafsachen handelt es sich somit bis zum Abschluss (incl. einer Rechtsmitteleinlegung) der 1. Instanz um eine Angelegenheit, so dass die Pauschale gemäß Vergütungsverzeichnis Nr. 7002 auch nur einmal in Ansatz zu bringen ist. Dies bestätigt auch die Kommentierung zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 17. Auflage, VV 7001, 7002 Anm. 27; ferner <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 19 Aufl., § 17 Anm 59-62."
Dann folgen doch sage und schreibe zwei Seiten mit Urteilen (wovon die Hälfte allerdings Straf- und keine Bußgeldsachen betrifft).
Habe schon bei Burhoff gesucht, aber noch nichts richtiges gefunden, wie ich dem entgegnen kann. Hoffe auf Eure Hilfe!
Danke bereits im Voraus.
Auslagen OWi-Verfahren
- Frau Cindy
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Ich habe jetzt mal in meinen Seminarunterlagen gewühlt, da der Dozent auch von zwei Pauschalen ausgegangen ist. Hier steht, dass sich etwas dazu im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/Burhoff, RVG, 18. Auflage, Einleitung VV Teil 5 Rn. 10 befindet. Allerdings hab ich den nicht da und kann nich gucken. Zur Not hätte ich auch noch ein paar Urteile, die diese Auffassung wohl unterstützen.
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Hier ist noch ein Fred dazu:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... le#p798610" target="blank
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Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Tja, die Sache ist und bleibt streitig. Ich habe auch keine anderen Entscheidungen zu bieten als auf der Burhoff-Seite. Mich überzeugt die Argumentation des AG Bitterfeld-Wolfen, Beschl. v. 17.02.2010, 2 OWi 407/08 und, noch ausführlicher, des AG Aachen, Beschl. v. 20.08.2009, (50 OWi) 508 Js 162/09 (154/09)
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Sag mal Liesel, hattest du eigentlich Erfolg? Ich stehe jetzt nämlich vor demselben Problem, habe allerdings schon mit sämtlichen mir bekannten Entscheidungen argumentiert und komme nicht weiter.
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Ne, tut mir leid, Cindy. Habe - nachdem ich zig Schreiben gemacht hatte mit Entscheidungen usw. - irgendwann aufgegeben.
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Schade eigentlich. Na mal sehen. Einmal versuche ich es noch.
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