Abrechnung Ergänzungspflegschaft mehrere Kinder

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SSchall
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#1

27.10.2010, 14:13

Hallo,

meine Chefin ist gleich für 3 Kinder zur Ergänzungspflegerin bestellt worden. Rechne ich dann ganz normal nur die Stunden ab oder gibt es einen "Zuschlag" wegen der vielen Kinder oder nehme ich die Summe der Stunden dann x 3 wegen 3 Kindern? :oops:
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