Arbeitsrecht - angedrohte Kündigung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SabineFFM
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#1

22.10.2010, 09:57

Hallo,

jetzt hab ich doch auch mal eine Frage. Ich steh etwas auf dem Schlauch. Bin grade dabei eine Akte abzurechnen und bin mir unschlüssig über den außergerichtlichen Gegenstandswert.

Also: Mandant kam zu uns, als er noch keine Kündigung erhalten hatte, aber ihm von seinem Arbeitgeber immer mal wieder nahegelegt wurde doch bitte selbst zu kündigen. Wir haben den Arbeitgeber angeschrieben, dass unser Mandant natürlich nicht selbst kündigt und der Arbeitgeber auch keinen Anlass hat zu kündigen. Soweit so gut. Zwei Monate später kam dann die Kündigung und dannging alles seinen Gang mit Kündigungsschutzklage und am End einem Vergleich.

Ich steh völlig auf dem Schlauch, welchen Gegenstandswert ich für das außergerichtliche Anschreiben nehme?! Ich tendiere zu einem Gehalt, weil noch keine Kündigung ausgesprochen war. Mein Anwalt meint, ich könnte ruhig auch drei Gehälter nehmen. Aber so richtig begründen kann ichs nicht und er auch nicht.

Vielleicht kann mir ja mal jemand auf die Sprünge helfen.

Dankeschön!
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LuzZi
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#2

26.10.2010, 12:35

Ich denke auch, dass du hier mit einem Gehalt nichts verkehrt machen kannst. Drei ist glaub ich etwas zu hoch.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
SabineFFM
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#3

26.10.2010, 13:46

Ich hab mich nochmal mit einem anderen unserer Anwälte beraten und am Schluss dann doch drei Gehälter angesetzt. Mal sehen was die RSV jetzt dazu sagt.
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Adora Belle
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#4

26.10.2010, 15:00

Wenn ich die RSV wär, würd ich sagen, es gibt gar nix, weil noch kein RS-Fall eingetreten ist. :cowboy
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#5

26.10.2010, 17:34

vermutlich wirds genau so kommen.
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skugga
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#6

26.10.2010, 21:12

Adora Belle hat geschrieben:Wenn ich die RSV wär, würd ich sagen, es gibt gar nix, weil noch kein RS-Fall eingetreten ist. :cowboy
Und genau dann würde ich der RSV den BGH aber mal sowas von umme Ohren hauen:

http://www.rsv-blog.de/versicherer-unterliegt-beim-bgh" target="blank

:mrgreen:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Adora Belle
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#7

26.10.2010, 22:21

Naja, ist aber noch was anderes, ob einem "nahegelegt" wird, selbst zu kündigen, oder ob eine Kündigung angedroht wird. Im Vergleich zum BGH-Fall finde ich das hier noch reichlich unkonkret. Hoffentlich postet SabineFFM das Ergebnis.
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skugga
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#8

27.10.2010, 09:19

Nun, "nahegelegt" ist ja ein schwammiger Begriff - je nach Höflichkeits- und Harmoniebedürfnis können sich dahinter ja auch durchaus massive Drohungen verbergen...

Auf das Ergebnis bin ich auch gespannt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#9

27.10.2010, 10:33

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Find das auch nicht so richtig greifbar. Es wird dem Mandanten nahegelegt zu kündigen. Zuerst wohl noch ganz nett und dann haben sie ihn im Wochentakt gefragt, wann er denn jetzt endlich kündigt. Kommt halt auch auf den einzelnen Menschen wie sehr ihn das unter Druck setzt oder wie gut mans ignorieren kann.
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#10

20.01.2011, 09:59

Ich wollt mich doch noch mal melden, auch wenn die Akte erst heute wieder auf meinem Tisch gelandet ist. Hatte sie selbst nicht wieder bearbeitet, deswegen erschließt sich mir grade auch noch nicht so ganz, was das jetzt Phase ist.

Die RSV hat nur einen Teil gezahlt (einen großen) aber für die mitverglichenen Ansprüche die Deckung verweigert. Der Mandant hat jetzt auch nicht sooo große Lust das zu bezahlen (und auf mysteriöse Weise hat er auch unsere Post gar nicht bekommen...).

Jedenfalls haben wir jetzt mal einen Antrag nach 11 RVG gestellt. Evtl. beeindruckt ein Festsetzungsbeschluss ja den Mandanten und seine Versicherung.
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