Mahnverfahren/streitiges Verfahren = RA-Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gewusel
Forenfachkraft
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#1

21.10.2010, 16:40

Ihr Lieben,

ich bin einfach zu lang raus. Folgender Fall:

Wir legen Widerspruch ./. MB ein (Gegenstandswert: EUR 37.250,33)

Es geht ins streitige Verfahren, wo unser Mandant die Aufrechnung mit Forderungen in Höhe von EUR 43.064,25 erklärt. Es wird ein Vergleich geschlossen. Streitwertfestsetzungsbeschluss lautet: Streitwert des Verfahrens EUR 74.500,66, Streitwert Vergleich EUR 80.314,58

Ich würde abrechnen 1,3 VerfG nach 37.250,33 und 0,8 VerfG nach 43.064,25, Abgleich nach § 15 III RVG (nicht mehr als 1,5 aus 74.500,66). Erfolgt erst DANN die Anrechnung der 0,5 Widerspruchsgebühr?

1,2 Terminsgebühr nach 74.500,66

Dann 1,0 Einigungsgebühr nach 37.250,33 und 1,5 Einigungsgebühr nach 43.064,25, wieder Abgleich nach § 15 III RVG (nicht mehr als 1,5 aus 80.314,58).

Sehe ich das richtig? Oder rechne ich einfach mit dem Verfahrensstreitwert von 74.500,66 (VerfG, TG) und 80.314,58 (EG)?

Bin überfordert und freue mich über Gedankenanstöße.

Danke Euch!!

Das Gewusel
Luisa123456
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#2

25.10.2010, 19:56

Hallo, ich würde wie folgt abrechnen:

Streitwert: EUR 37.250,33
0,5 Gebühr für Widerspruch
Auslagenpauschale

Streitwert: EUR 74.500,66

1,3 VErfahrensgebühr
1,0 Einigungsgebühr

STreitwert: EUR 5.813,92 (hier ist § 15 bei Gebühren anzuwenden)

0,8 Verfahrensgebühr (also nicht mehr als 1,3 aus EUR 80.314,58)
1,5 Einigungsgebühr (also nicht mehr als 1,5 aus EUR 80.314,58)

Streitwert: EUR 80.314,58

1,2 Terminsgebühr
Auslagenpauschale
abzgl. 0,5 Gebühr für Widerspruch

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#3

25.10.2010, 20:03

1,3 VG
0,8 VG
Abgleich § 15 (3) RVG
./. 0,5 VG
1,2 TG
1,0 EG
1,5 EG
Abgleich § 15 (3) RVG
Telekomm
USt

Die Werte wie bei Lisa ... ALLERDINGS die 0,5 VG für den Widerspruch nur aus dem SW von 37.250,33 € anrechnen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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