Rechnung geschrieben - Datum vergessen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Suse
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#11

18.06.2007, 18:38

Bei uns läuft das so:

Rechnung ausstellen auf Mandant mit RE-Nummer. Kopie davon an die RS. Wenn die dann gezahlt hat, bekommt unser Mandant die Originalrechnung abzgl. des Betrages, die von der RS gezahlt wurde. In manchen Fällen ist ja vom Mdt. noch die Selbstbeteiligung zu zahlen.
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#12

18.06.2007, 18:45

Das ist ja letztendlich egal. Der Mandant bekommt bei uns die Rechnung über den vollen Betrag. Im Anschreiben weisen wir dann darauf hin, dass er nur die SB bezahlen muss, den Rest bezahlt die RS.
Curry

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Suse
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#13

18.06.2007, 19:01

Natürlich ist es jedem das seine wie er das handhabt. Wollte ja nur mitteilen wie wir das machen.
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#14

18.06.2007, 20:54

jo richtig, NUR der Mdt bekommt ne "richtige" Rg..

alle anderen, insbesondere der Gegner (bei Aufforderungsschreiben z.B.) bekommen entweder ne Kopie der MandantenRg oder eine sogenannte Kostenaufstellung, ist die rohe Rg, ohne geklüngel drumrum (RA Micro Benutzer werden wissen was ich meine), also nur die Gebühren und oben drüber der Hinweis nach § 2 RVG usw

das ist insbesondere beim Gegner wichtig, weil der keine OriginalRg haben darf, sonst kann er sie beim Fiamt geltend machen, wegen Umsatzsteuerabzug

aber ich schicke bei RS auch immer direkt ne Rg, habe bisher nur einmal im Programm ausprobiert, wie das geht (RA Micro kann das aufteilen, dass der Mdt Anschreiben wegen SB und RS den Rest bekommt), aber irgendwie klappt das net so richtig.. und sonst wenn mans net richtig macht, hat man nur einen Eintrag in der OP-Liste und mahnt den Mdt an, obwohl die RS zahlen muss

und bei uns bekommen Mdt selten direkt ne Rg, bevor die RS nicht gezahlt hat, die können damit immer nix anfangen und empfniden das dann als "Betrug"
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#15

18.06.2007, 20:59

Apro po. Wenn die Versicherung uns beauftragt, einen Aktenauszug zu fertigen, rechnet ihr dann die Kopiekosten zwei mal ab. D. h. z.B. 12 Kopien für Akte und 12 für die Versicherung = 24 Kopien zum geltend machen?

Bye
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#16

18.06.2007, 21:05

^Das passt zwar jetzt nicht ganz in den Thread, aber wenn wir die Ermittlungsakte auch für unsere Unterlagen benötigten, haben wir die Akte zweimal kopiert und auch die Kopiekosten zweimal berechnet. Einmal kam sie in die Rechnung zwecks Aktenübersendung an die Versicherung und das andere Mal in die Endabrechung.
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#17

18.06.2007, 21:10

also der Vers. kann man wohl nich zumuten, die Aktenkopie mitzubezahlen..
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#18

19.06.2007, 10:34

Also so mache ich bzw. das nie. Wenn der Mandant eine RSV hat dann hole ich mir da die Deckung und schicke auch da die Rechnung hin. VOn der Deckungszusage der Vers. schicke ich dem Mandanten die Durchschrift und weise auf eine eventuelle Selbstbeteiligung hin, die zahlen die dann einfach. HAb mir da auch nie einen Kopf zu gemacht, dass der MAndant die Originalrechnung kriegen soll und die VErs. die ja eigentlich zahlt nur eine Kopie???!!!
LG Grübchen
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#19

19.06.2007, 10:37

Grübchen, das Problem ist, dass euer Mandant der Auftraggeber ist und nicht die RS. Deshalb bekommt der Mandant die Rechnung.
Curry

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#20

19.06.2007, 10:58

Jo das ist mir kklar, aber wenn ich das mache habe ich am nächsten Tag den Mandanten (meist heulend oder jammernd) am Telefon, warum kriege ich die Rechnung ich habe doch ne RSV. Muss ich das bezahlen? Alles? Ich verstehe das gar nicht? Ehrlich gesagt, das will sich hier keiner antun. Vielleicht sind unsere Mandanten auch alle blöd. Die meisten von den Mandanten wollen das alles gar nicht wissen, die interessiert nur eins. Zahlt die VErsicherung und die eigentliche REchtssache.
LG Grübchen
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