Das sollte eigentlich überholt sein. Unabhängig von der Anordnung des pers. Erscheinens sind die Kosten der Partei für Teilnahme an "ihrem" Termin notwendig und damit erstattungsfähig.188F hat geschrieben:...die werden allerdings nur dann anerkannt, wenn das persönliche Erscheinen des Mandanten vom Gericht angeordnet war.
Parteiauslagen im KFA???
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Dann suche mal unter "Terminswahrnehmungskosten". Das Thema ist schon bis zum Erbrechen behandelt worden, aber offenbar bekommt man die frühere Regelung mit der "Anordnung des pers. Erscheinens" nicht aus den Köpfen.
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Dem lässt sich nichts hinzufügen.
Das halte ich für genauso falsch (wenn ichs denn richtig verstanden habe und du mit mindestbetrag 3 Euro und nicht 17 euro meinst). der verdienstausfall eines selbständigen ist regelmäßig nicht nachzuweisen, da der nachweis weder gesetzlich gefordert noch bei selbständigen möglich ist. von daher würde ich auf die 17 euro je stunde beharren.Anzusetzen sind auf jeden Fall dann immer die Fahrtkosten Wohnort Mandant - Gericht - zurück. Außerdem auch eine Aufwandsentschädigung. Bei Selbständigen wird aber nur der Mindestbetrag anerkannt, da ein Selbständiger seine Arbeitszeit so legen kann wie er will, also er kann nacharbeiten. Ein Verdienstausfall muss immer nachgewiesen werden.
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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So wird das in den allermeisten Fällen auch gehandhabt.cjdenver hat geschrieben: Das halte ich für genauso falsch (wenn ichs denn richtig verstanden habe und du mit mindestbetrag 3 Euro und nicht 17 euro meinst). der verdienstausfall eines selbständigen ist regelmäßig nicht nachzuweisen, da der nachweis weder gesetzlich gefordert noch bei selbständigen möglich ist. von daher würde ich auf die 17 euro je stunde beharren.
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Bei mir auch. Hat sich wohl immer noch nicht zu allen Gerichten rumgesprochen - dann helft ihnen mal auf den neuesten Stand.
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Na dann viel Spaß:online hat geschrieben:Bei mir auch. Hat sich wohl immer noch nicht zu allen Gerichten rumgesprochen - dann helft ihnen mal auf den neuesten Stand.
Unmögliches wird sofort erledigt,
Wunder dauern etwas länger.
Auf Wunsch wird gehext.
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