Hallo liebe Kollegen,
habt Ihr sowas schonmal angesetzt?
Der Gegner hat beantragt für seinen Mandanten, der selbständig ist.
Fahrtkosten x- y
x km à 25 Cent gem. § 91 Abs. 1 ZPO ivm § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG?
Verdienstausfall x Stunde à 15 Euro
Macht ihr das auch? Hab das noch nie gesehen.
LG
Parteiauslagen im KFA???
- Liesel
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Das ist nicht dein Ernst, daß du das noch nie gesehen hast! Beantragst du für eure Mandanten nicht die Festsetzung der Parteiauslagen, wenn sie zum Termin anwesend waren?
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Na ja, die gelockerte Rechtsprechung zu Parteiauslagen setzt sich erst langsam durch und viele wissen davon noch nichts. Man kann nur hoffen, dass es sich im Eröffnungsbeitrag auch um Terminswahrnehmungskosten handelt. Diese sind dann allerdings in jedem Fall vom Wohnort der Partei zum Gericht und retour erstattungsfähig.
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Gesehen habe ich das auch schon, aber selbst gemacht eher selten. Ich weiß auch gar nicht, ob unsere RA den Mdt. fragen, ob er Auslagen hatte oder diese geltend gemacht werden sollenLiesel hat geschrieben:Das ist nicht dein Ernst, daß du das noch nie gesehen hast! Beantragst du für eure Mandanten nicht die Festsetzung der Parteiauslagen, wenn sie zum Termin anwesend waren?
Wäre zwar besser, aber hier macht eh jeder was er will....
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Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Der RA sieht doch, ob sein Mandant am Gerichtstermin teilnimmt oder nicht. Da braucht er doch nicht fragen
Andere Aufwendungen sind in aller Regel eher nicht berücksichtigungsfähig.
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traurig aber wahr, hab auch schon oft gehört dass andere da nichts festsetzen lassen... aber auf die eigenen gebühren wird bis aufs komma geachtet... da wundert man sich manchmal ob denn wirklich für den mandanten gearbeitet wird, oder nicht eher für die eigene tasche
***
You want credit, I not give ...... you get mad.
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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cjdenver hat geschrieben:traurig aber wahr, hab auch schon oft gehört dass andere da nichts festsetzen lassen... aber auf die eigenen gebühren wird bis aufs komma geachtet... da wundert man sich manchmal ob denn wirklich für den mandanten gearbeitet wird, oder nicht eher für die eigene tasche
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Natürlich "sieht" der Anwalt den Mdt. im Termin. Ich meinte eher, das er wohl nicht fragt, ob es einen Verdienstausfall oder Fahrtkosten gegeben hat. Wir vertreten hier auch oft Selbstständige die zur Parteivernehmung geladen werden, habe bislang keinen KFA gesehen, in dem Parteiauslagen geltend gemacht wurden.13 hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Der RA sieht doch, ob sein Mandant am Gerichtstermin teilnimmt oder nicht. Da braucht er doch nicht fragen
Andere Aufwendungen sind in aller Regel eher nicht berücksichtigungsfähig.
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Ist ja auch kein Muss. Wer was zu verschenken hat - nur zu.
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Wir machen die Parteiauslagen immer geltend, die werden allerdings nur dann anerkannt, wenn das persönliche Erscheinen des Mandanten vom Gericht angeordnet war.
Anzusetzen sind auf jeden Fall dann immer die Fahrtkosten Wohnort Mandant - Gericht - zurück. Außerdem auch eine Aufwandsentschädigung. Bei Selbständigen wird aber nur der Mindestbetrag anerkannt, da ein Selbständiger seine Arbeitszeit so legen kann wie er will, also er kann nacharbeiten. Ein Verdienstausfall muss immer nachgewiesen werden.
Anzusetzen sind auf jeden Fall dann immer die Fahrtkosten Wohnort Mandant - Gericht - zurück. Außerdem auch eine Aufwandsentschädigung. Bei Selbständigen wird aber nur der Mindestbetrag anerkannt, da ein Selbständiger seine Arbeitszeit so legen kann wie er will, also er kann nacharbeiten. Ein Verdienstausfall muss immer nachgewiesen werden.