Abrechnung Mietsache 2 Kündigungen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
ole.jacob
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 30.01.2006, 12:27

#1

20.10.2010, 14:01

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe hier folgendes Problem bei der Abrechnung einer Mietsache.

Kaltmiete: 395,00 €
Betriebskostenpauschale: 100,00 € (kein Vorschuss)

Der Mandant (Vermieter) hat uns beauftragt, gegenüber den Mietern die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen.

Das haben wir Ende Mai getan, gleichzeitig haben wir noch die Zahlung einer rückständigen Miete sowie die Räumung der Mietsache gefordert.

Da würde ich abrechnen:

§ 23 (1) S. 3 RVG i. V. m. § 41 (1) S. 2 (2) GKG

Gegenstandswert: 12 x 495,00 € (warm, weil halt BK als Pauschale und nicht als Vorauszahlung zu zahlen sind) für die Kündigung/ Räumung zzgl. 1 x 495,00 € (rückständige Miete);

GW: 6.435,00 €

1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG
zzgl. 7002 und 7008,
insgesamt: 603,93 €


Die Mieter zogen dann nicht aus, wir korrespondierten mit diesen, forderten sodann weiter auflaufende Mietzahlungen, korrespondierten mit dem zuständigen Sozialamt bzgl. Übernahme der Miete und der Rückstände und führten Korrespondenz mit dem Mandanten.

Die Mieter zogen nicht aus.

II.

Sodann wurden wir erneut beauftragt (zweite Vollmacht liegt vor) eine nochmalige Kündigung auszusprechen (Juli 2010).
Das haben wir getan, nebst Aufforderung zur Zahlung von nunmehr drei rückständigen Mieten.

Dazu dann mein Vorschlag zur weiteren Abrechnung

GW: 15 x 495,00 € = 7.425,00 €

0,8 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG zzgl. 7002, 7008
0,8 Gebühr deshalb, weil wir ja schon eingearbeitet waren und der Sachstand bekannt war.

also für die zweite Kündigung: 416,02 €.

Sodass insgesamt 1.019,95 € vom Mandanten gefordert werden können.

Mich würde interessieren, ob das so richtig ist?!

Hattet ihr schon mal vergleichbare Fälle bei euch?

Kann gegebenenfalls die weitere Korrespondenz mit den Mietern und dem Sozialamt noch gesondert berechnet werden?
Und wenn ja, aus welchem Gegenstandswert denn dann?

Vielen Dank für eure Tipps schon mal im Voraus.
Wir lassen uns nicht hetzen. Wir sind bei der Arbeit und nicht auf der Flucht!

Lieben Gruß
188F
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 15.09.2009, 12:14
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#2

20.10.2010, 15:43

Ich sehe die Kündigungen auch jeweils als eine Angelegenheit, also
1. Kündigung im Mai
Wert: 12 x Monatsmiete + 1 x Rückstand
1,3 2300 + 7002 + 7008

2. Kündigung im Juli - neue Sache
Wert 12 x Monatsmiete - aber hier nur noch + 2 x Rückstand,
da über den Wert von 1 Rückstand Miete bereits eine Geschäftsgebühr
berechnet worden ist
dann aber 1,3 2300 + 7002 + 7008

Die Einarbeitung hat hier m.E. nichts zu sagen. Und über die weiteren 2 Mietzinsrückstände steht Euch ja auf jeden Fall die 1,3 Geschäftsgebühr zu.

Viele Grüße
ole.jacob
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 30.01.2006, 12:27

#3

22.10.2010, 10:02

Dankeschön 188F.

:thx
Wir lassen uns nicht hetzen. Wir sind bei der Arbeit und nicht auf der Flucht!

Lieben Gruß
Antworten