Kostenfestsetzung gem. § 11, mehrere Auftraggeber

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepsi
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#11

17.06.2007, 21:52

jo um genau zu sein, haftet jeder für die "Einzelgebühr", aber insgesamt dürfen nicht mehr als die Gebühren mit Erhöhungsgebühr gefordert werden, sprich man könnte bei einem meinetwegen die 1,3 VG vollstreckung beim zweiten dann nur noch den Rest..

schick den KFA einfach so zum Gericht, der Rpfl. wird sich dann schon melden..
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NORTHERN DINO
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#12

17.06.2007, 21:55

That´s what I said! :wink:
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Blnerin
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#13

18.06.2007, 14:20

TAUSEND DANK an Euch!!!!!! Jetzt habe ich es auch endlich begriffen. Wirklich super erklärt. DANKE!

Liebe Grüße Blnerin
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