jo um genau zu sein, haftet jeder für die "Einzelgebühr", aber insgesamt dürfen nicht mehr als die Gebühren mit Erhöhungsgebühr gefordert werden, sprich man könnte bei einem meinetwegen die 1,3 VG vollstreckung beim zweiten dann nur noch den Rest..
schick den KFA einfach so zum Gericht, der Rpfl. wird sich dann schon melden..
Kostenfestsetzung gem. § 11, mehrere Auftraggeber
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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That´s what I said!
~ Grüßle ~
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